Hallo liebe Community,
meine Mutter soll von einem unserer Bekannten die Wohnung überschrieben bekommen.
Er möchte das bereits jetzt machen, damit er schon alles geregelt hat.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ihr bereits Erfahrungen damit gemacht habt bzw. was die beste Möglichkeit für beide Seiten ist?
Wir möchten dass er in Ruhe sein Leben dort verbringen kann, so wie es ja auch bisher ist. Regelt man das am besten über ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht?
Wie läuft das aber dann mit der Grundsteuer und dem Hausgeld ab?
Ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht wird ja auch steuerliche Vorteile für die Schenkungssteuer haben bei der meine Mutter eine Freigrenze von 20.000€ hat.
Über Tipps wären wir sehr dankbar da wir derzeit etwas überfragt sind was das beste für beide Seiten ist und welche Kosten wirklich auf meine Mutter zukommen wird da sie bisher keine Immobilie besitzt und das wirklich Neuland für uns ist.
Vielen Dank ihr Lieben.
-- Editiert von User am 19. September 2023 12:52
Schenkung/Überschreibung Wohnung eins Fremden/Bekannten
19. September 2023
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Frage vom 19. September 2023 | 12:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung/Überschreibung Wohnung eins Fremden/Bekannten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. September 2023 | 15:02
Von
Status: Unbeschreiblich (46250 Beiträge, 16406x hilfreich)
ZitatRegelt man das am besten über ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht? :
Ja
ZitatWie läuft das aber dann mit der Grundsteuer und dem Hausgeld ab? :
Die trägt normalerweise der Bekannte, aber Detials zur Kostentragung sollten im Übertragungsvertrag geregelt werden.
ZitatEin Wohn- oder Nießbrauchsrecht wird ja auch steuerliche Vorteile für die Schenkungssteuer haben bei der meine Mutter eine Freigrenze von 20.000€ hat. :
Richtig, wobei es sich um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dafür muss Deine Mutter ggf. schon zu Lebzeiten des Bekannten Kosten tragen, die sonst der Bekannte tragen müsste. Schließlich ist sie dann Eigentümerin.
Zitatda sie bisher keine Immobilie besitzt und das wirklich Neuland für uns ist. :
Hat Deine Mutter denn überhaupt das Geld um u.a. die Schenkungssteuer zahlen zu können. Im Erbfall könnte man die Immobilie einfach verkaufen oder auch vermieten um die Steuern zahlen zu können. Bei einer Schenkung geht das nicht.
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