Folgender Fall: Die Eltern haben ein Haus, welches sie zum Teil abbezahlt haben und zum Teil noch mit Schulden belastet ist. Sie haben 2 Kinder. Das Haus soll aus finanziellen Gründen zu Lebzeiten der Eltern einem der beiden Kinder geschenkt od. verkauft werden. Das Kind zahlt also das Haus vollends ab. Dafür verlangen sie von diesem Kind ein lebenslanges Wohnrecht. Der Wert des Wohnrechts entspricht zahlenmäßig zufällig dem Wert des bereits abbezahlten Teils der Schulden. Da ja bereits ein Teil abbezahlt ist, ist der Kauf des Hauses zieml. günstig. Das erwerbende Kind bekommt sozusagen den bereits ersparten Teil komplett geschenkt. Das andere Kind bekommt von diesem bereits ersparten Teil nichts. Es ist auch keine anderweitige Entschädigung weder durch die Eltern, noch durch das erwerbende Kind an das and. Kind angedacht. Es sind im Todesfall wahrschl. keinen and. Erbwerte zu erwarten. Hat das Kind, dass nichts bekommt einen Anspruch auf irgendetwas?
-----------------
""
Schenkung/Verkauf eines Hauses mit Wohnrecht
29. Oktober 2014
Thema abonnieren
Frage vom 29. Oktober 2014 | 18:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung/Verkauf eines Hauses mit Wohnrecht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Oktober 2014 | 19:44
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
quote:
Hat das Kind, dass nichts bekommt einen Anspruch auf irgendetwas?
Zu Lebzeiten der Eltern hat das Kind keine Ansprüche.
Nach dem Tod der Eltern bzw. eines Elternteils könnte das Kind ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche haben.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.765
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten