Schenkungen 10 Jahresfrist und Pflege der Eltern

4. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Unbekannt 123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungen 10 Jahresfrist und Pflege der Eltern

Hallo zusammen,

ich bräuchte Hilfe zum Thema Schenkungen.

Nehmen wir mal an es sind 3 Kinder.

Kind 1 bekommt 100.000 € Kind 2 200.000 € und Kind 3 eine Immobilie im Wert von 500.000 €. Jedes der Kinder unterschreibt einen Pflichtteilsverzicht.

Was passiert wenn in den nächsten 10 Jahren die Eltern Pflegefall werden und ein Heimplatz bezahlt werden muss. In welcher Reihenfolge holt sich der Sozialträger das Geld/Haus zurück? Alles auf einmal? Kann man die Reihenfolge Notariel festlegen oder geht es automatisch bei Kind 3 los (weil am meisten bekommen) und weiter mit Kind 2 und Kind 1. Und was wäre wenn Kind 3 nicht bezahlen kann, aber laut Notarvertrag das Haus nicht verkauft werden darf solange die Eltern leben bzw. nur mit deren Zustimmung. Die Eltern sind zu diesem Zeitpunkt ja schon Pflegefall und eventuell auch nicht mehr bei Verstand. Man weiß es ja nicht, was kommen kann.

Die Beträge sind natürlich frei erfunden, aber nur um zu verstehen, wie hier vorgegangen wird, wenn Kinder unterschiedliche Beträge erhalten.

Wenn sich das Sozialamt alles auf einmal wieder zurück holt, was passiert dann mit dem Vermögen was übrig bleibt bzw. wo nicht für die Pflege benötigt wird oder bleibt in so einem Fall meistens nichts mehr zurück?

Wie sieht es mit Unterhalt an die Eltern aus. Es wurde überlegt ob bei Kind 1, weil am wenigsten bekommen eine Unterhaltsfreistellung Notariel festgelegt wird. Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Vielen Dank für jeden der mir hier weiterhelfen kann!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48877 Beiträge, 17214x hilfreich)

Die zuletzt erfolgte Schenkung wird zuerst zurück gefordert. Auch den Wert der Schenkung kommt es nicht an.

Zitat (von Unbekannt 123):
oder bleibt in so einem Fall meistens nichts mehr zurück?


Bei derart hohen Summen bleibt im Regelfall sogar viel Geld übrig.

Meistens ist es ja zudem so, dass Eltern, die ein so hohes Vermögen angespart haben auch eine hohe Altersvorsorge haben, so dass es nicht ungewöhnlich wäre, wenn sie die Kosten unter Einbeziehung des Pflegegeldes (fast) komplett selbst tragen können.

Zitat (von Unbekannt 123):
Es wurde überlegt ob bei Kind 1, weil am wenigsten bekommen eine Unterhaltsfreistellung Notariel festgelegt wird. Ist das rechtlich überhaupt möglich?


Kind 2 und 3 können sich verpflichten, den Unterhalt alleine zu übernehmen. Das gilt aber nur im Innenverhältnis. Das Sozialamt ist an die Vereinbarung nicht gebunden.

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#2
 Von 
Unbekannt 123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Kind 2 und 3 können sich verpflichten, den Unterhalt alleine zu übernehmen. Das gilt aber nur im Innenverhältnis. Das Sozialamt ist an die Vereinbarung nicht gebunden.


Was bedeutet Innenverhältnis? Eine Vereinbarung zwischen den 3 Kindern?
Was wäre, wenn aber Kind 2 und 3 nicht soviel verdienen um den Unterhalt zu tragen, wenn es soweit kommen sollte, aber festgelegt wurde das diese beiden Kinder haften.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48877 Beiträge, 17214x hilfreich)

Zitat (von Unbekannt 123):
Was bedeutet Innenverhältnis?


Dass Kind 1 von Kind 2 und 3 Ersatz für die Forderungen des Sozialamtes fordern kann.

Zitat (von Unbekannt 123):
Was wäre, wenn aber Kind 2 und 3 nicht soviel verdienen um den Unterhalt zu tragen, wenn es soweit kommen sollte,


Dann bleibt Kind 1 auf den Unterhaltsforderungen des Sozialamtes sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

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