Schenkungen und Pflichtteil

6. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
TheBiker006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungen und Pflichtteil

Ich habe eine Frage.

Folgende Situation: Mein Vater hat seinen 3 Kindern vor einiger Zeit Wohnungen geschenkt und beim Nothar auch hinterlegt, das damit auf den Pflichtteil und Pflichtersatzteil von dem Nachlass meines Vaters speziell verzichtet wird.

Ich habe kein gutes Verhältnis mehr zu meinem Vater. Er ist verheiratet mit dem Stand der Gütertrennung soweit ich weiß.

Was ich jetzt glaube zu wissen, ist das er meiner Mutter sein restliches Vermögen geschenkt/überschrieben hat.

Von meinem Vater habe ich als Erbe wohl nichts mehr zu erwarten. Aber wenn meine Mutter irgendwann stirbt, kann ich da einen Pflichtteil einfordern? Oder wird das zu dem Nachlass von meinem Vater dann noch gezählt. Meine Mutter ist Hausfrau ohne einkommen.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Von meinem Vater habe ich als Erbe wohl nichts mehr zu erwarten. Doch, den Pflichtteil - es sei denn, Sie gehören zu den 3 Kinder, die auf den PV verzichtet haben. Leider erwähnen Sie das nirgends...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen