Hallo,
eine Person bekommt von den Eltern das Haus geschenkt, in dem die Person zur Miete wohnt. Laut Schätzung von einer Steuerfachangestellten beträgt der Wert des Hauses 230.000€, es gibt aber keine offizielle, schriftliche Schätzung dazu. Im Notarvertrag steht trotzdem dieser Wert.
Zusätzlich zum Haus wurden auch die Darlehens-Schulden von 145.000€ übertragen.
Fragen:
1. Werden die Schulden vom Schenkungswert abgezogen?
2. Woher erfahre ich wie hoch die Schenkungssumme tatsächlich war? Das Finanzamt könnte ja einen anderen Wert für das Haus festlegen als die Steuerfachangestellte schätzt.
3. Gibt es eine Auflistung beim Finanzamt über alle Schenkungen der letzten 10 Jahre und wenn ja, kann man diese erfragen?
4. Die Notargebühren wurden von den 230.000€ berechnet. Ist das rechtens, obwohl ja zusätzlich die 145.000€ Schulden "verschenkt" wurden?
Vielen Dank.
Schenkungsbetrag - Haus mit Schulden
11. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2023 | 12:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsbetrag - Haus mit Schulden
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 11. Januar 2023 | 13:08
Von
Status: Schlichter (7322 Beiträge, 4323x hilfreich)
ZitatZusätzlich zum Haus wurden auch die Darlehens-Schulden von 145.000€ übertragen. :
Die Schenkung ändert nichts an dem zugrunde liegendenen Darlehensverhältnis.
Steht im Vertrag ausdrücklich, dass der Erwerber die Schulden übernimmt und künftig das Darlehen zu tilgen hat?
Zitat:Werden die Schulden vom Schenkungswert abgezogen?
In Bezug auf was?
Zitat:Woher erfahre ich wie hoch die Schenkungssumme tatsächlich war?
Die Angabe des Wert dient lediglich der Berechnung der Notarkosten. Das Finanzamt hat eigene Berechnungsmethoden.
Zitat:Die Notargebühren wurden von den 230.000€ berechnet. Ist das rechtens, obwohl ja zusätzlich die 145.000€ Schulden "verschenkt" wurden?
Ja.
Wenn z.B. die eingetragenen Grundschulden höher wären als der Verkehrswert, sollte dann der Notar den Vertrag umsonst beurkunden?

#2
Antwort vom 11. Januar 2023 | 13:17
Von
Status: Unbeschreiblich (45065 Beiträge, 16035x hilfreich)
Zitat1. Werden die Schulden vom Schenkungswert abgezogen? :
Wenn der Beschenkte das Darlehen übernimmt, dann handelt es sich in dieser Höhe um eine Kaufpreiszahlung und nur der Rest ist eine Schenkung.
Zitat2. Woher erfahre ich wie hoch die Schenkungssumme tatsächlich war? :
Durch ein Verkehrswertgutachten. Wozu benötigt man den Wert?
ZitatDas Finanzamt könnte ja einen anderen Wert für das Haus festlegen als die Steuerfachangestellte schätzt. :
Wofür sollte das wichtig sein? Da der Schenkungswert weit unterhalb des Schenkungssteuerfreibetrages liegt, ermittelt das Finanzamt voraussichtlich gar keinen Wert. Die Ermittlung des Finanzamtes kann dabei durchaus vom Verkehrswert abweichen.
Zitat3. Gibt es eine Auflistung beim Finanzamt über alle Schenkungen der letzten 10 Jahre und wenn ja, kann man diese erfragen? :
Man sollte doch selbst wissen, was die Eltern einem in den letzten 10 Jahren geschenkt haben.
Zitat4. Die Notargebühren wurden von den 230.000€ berechnet. Ist das rechtens, obwohl ja zusätzlich die 145.000€ Schulden "verschenkt" wurden? :
Ja, das ist rechtens.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Januar 2023 | 13:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSteht im Vertrag ausdrücklich, dass der Erwerber die Schulden übernimmt und künftig das Darlehen zu tilgen hat? :
Ja, wurde auch bereits bei der Bank übertragen/geändert.
ZitatWenn z.B. die eingetragenen Grundschulden höher wären als der Verkehrswert, sollte dann der Notar den Vertrag umsonst beurkunden? :
Das ist eine gute Anmerkung, so habe ich das noch nicht gesehen
#4
Antwort vom 11. Januar 2023 | 13:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 14:02
#5
Antwort vom 11. Januar 2023 | 14:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWofür sollte das wichtig sein? Da der Schenkungswert weit unterhalb des Schenkungssteuerfreibetrages liegt, ermittelt das Finanzamt voraussichtlich gar keinen Wert. Die Ermittlung des Finanzamtes kann dabei durchaus vom Verkehrswert abweichen. :
Die Eltern möchten den Schenkungsfreibetrag komplett ausnutzen. Deshalb möchten Sie wissen wie hoch genau der Wert der ersten Immobilie festgesetzt wurde, um den kompletten noch freien Betrag des Schenkungsfreibetrags auszuschöpfen.
Gibt es eine Möglichkeit das zu erfragen? Es kann ja auch sein, dass das Finanzamt den Wert der Immobilie auf z.B. 300.000€ anstatt 230.000€ festlegt? Dann wäre dementsprechend weniger restlicher Schenkungsfreibetrag übrig.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
#6
Antwort vom 11. Januar 2023 | 14:58
Von
Status: Unbeschreiblich (45065 Beiträge, 16035x hilfreich)
ZitatGibt es eine Möglichkeit das zu erfragen? :
Nein, denn für den Fall dass der Schenkungssteuerfreibetrag offensichtlich unterschritten ist, erfolgt gar keine formelle Wertfeststellung. Der Wert, den Du gerne hättest, den gibt es daher beim Finanzamt möglicherweise gar nicht.
Ziel ist es eigentlich, dass die Bewertung durch das Finanzamt dem Verkehrswert nahe kommt. Da aber z.B. keine Besichtigungen durch das Finanzamt durchgeführt werden, kann der tatsächliche Zustand der Immobilie auch nicht wirklich einfließen. Auf keinen Fall ist der Wert höher als das, was mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens festgestellt wird. Schließlich ermöglicht es das Gesetz, eine etwaige zu hohe steuerliche Bewertung durch die Vorlage so eines Gutachtens auf den gutachterlichen Wert zu reduzieren.
#7
Antwort vom 11. Januar 2023 | 18:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuf keinen Fall ist der Wert höher als das, was mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens festgestellt wird :
Danke schön! Ist es dann sinnvoll jetzt noch ein richtiges Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um dann darauf zurück greifen zu können, wenn der Schenkungsfreibetrag ausgereizt wird und das Finanzamt dann doch noch eine Wertfestellung durchführt? Oder kann das ggf. Später noch rückwirkend mit dem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung erstellt werden?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.866
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten