Schenkungssteuer, welche Verhältnis

31. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Christianee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungssteuer, welche Verhältnis

Meine Eltern wollen ihr Haus aufteilen durch Schenkung. Meine Schwester soll es bekommen, ich einen Anteil. Meine Eltern haben das Geld nicht obendrein zum Hauswert, meine Schwester muss es mir auszahlen. Nun habe ich gelesen, dass der Freibetrag, bevor Schenkungssteuer gezahlt werden muss, zwischen Geschwistern nur 20000 Euro beträgt. Nun ist es aber doch so, dass es hier um das Haus geht und eigentlich um eine Summe, die von den Eltern abgegeben würde und nicht von meiner Schwester an mich. Sie zahlt ja nur, weil sie den Anteil hat.
Wie ist es hier geregelt, gilt tatsächlich die begrenzte steuerfreie Summe?
Wenn man davon ausgeht, dass mein Anteil 500.000 beträgt, müsste dann Steuer auf 480.000 gezahlt werden?
Bitte nur professionelle Antworten und keine weiteren Zweifelsfragen. Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Wenn die Eltern das Haus an ein Kind schenken mit der Auflage, eine bestimmte Summe an das andere Kind zu zahlen, dann gilt für diese Zahlung der Freibetrag Eltern-Kind, d.h. 400.000€.

Dies ist ein Laienforum. Professionelle Antworten erhält man gegen entsprechendes Honorar beim Steuerberater.

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