Mein Lebenspartener bekommen eine Immobilie geschenkt.
Im Grundbuch sollen aber er und ich eingetragen werden.
Da er als Sohn in die Steuerklasse 1 fällt fallen für ihn keine Steuer an.
Wie sieht es bei mir aus?
Kommen auf mich als Lebensgefährtin des Beschenkten Steuern zu und wieviel %?
Wie würde es sich verhalten wenn wir verheiratet wären?
Vielen Dank schon mal!
Schenkungssteuer fällig?
21. Oktober 2004
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2004 | 08:23
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 19x hilfreich)
Schenkungssteuer fällig?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Oktober 2004 | 09:14
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
Du hast nur einen Freibetrag von 5.200€ und fällst in Steuerklasse III
Wenn der Wert Deines Anteils >52.000€ und <256.000€, dann beträgt der Steuersatz 23%.
Wenn Du verheiratet bist, dann fällst Du in Steuerklasse II und hast einen Dreibetrag von 10.300€. Der Steuersatz würde dann bei den o.g. Beträgen 17% betragen.
Basis für die Berechnung der Steuern ist jedoch nicht der Verkehrswert, sondern der Mietwert, der ca. 50% des Verkehrswertes beträgt.
#2
Antwort vom 22. Oktober 2004 | 10:13
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 9x hilfreich)
Das mit dem Mietwert ist eine komplizierte Sache.
Kenn einen Fall bei dem es das Problem gibt, das der Mietwert hochgerechnet wird und somit ein Betrag zustande kommt der dann ungefähr 400% des Verkehrswertes entspricht.
Und jetzt?
Schon
276.100
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten