Schenkungssteuerfreibetrag: Stieftochter Stiefenkel

27. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
gauss
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
Schenkungssteuerfreibetrag: Stieftochter Stiefenkel

Hallo,
weiß jemand, wie hoch die Steuer-Freibeträge bei einer Schenkung sind:

1. Schenkung von mir an die Stieftochter.

2. Schenkung von mir an die Stiefenkel, d.h. Kinder der noch lebenden Stieftochter.


-- Editiert von gauss am 27.06.2006 16:39:18

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die Stieftochter hat einen Freibetrag von 205.000€.

Die Stiefenkel haben je einen Freibetrag von 51.200€.

Immobilien werden dabei nicht mit dem Verkehrswert, sondern nur mit dem Ertragswert eingerechnet.

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#2
 Von 
gauss
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Herzlichen Dank an hh für die schnelle und genaue Antwort.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

HH, sind die Freibeträge für "Stief"-Kinder wirklich so hoch? Da besteht doch gar keine Verwandtschaft.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Das Erbschaftsteuergesetz behandelt Kinder und Stiefkinder gleich, obwohl Stiefkinder keinen gesetzlichen Erbanspruch haben.

Das Erbschaftsteuergesetz gilt auch für Schenkungen.

-- Editiert von hh am 29.06.2006 09:06:52

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