Hallo,
weiß jemand, wie hoch die Steuer-Freibeträge bei einer Schenkung sind:
1. Schenkung von mir an die Stieftochter.
2. Schenkung von mir an die Stiefenkel, d.h. Kinder der noch lebenden Stieftochter.
-- Editiert von gauss am 27.06.2006 16:39:18
Schenkungssteuerfreibetrag: Stieftochter Stiefenkel
27. Juni 2006
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juni 2006 | 16:37
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 10x hilfreich)
Schenkungssteuerfreibetrag: Stieftochter Stiefenkel
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#1
Antwort vom 28. Juni 2006 | 09:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16801x hilfreich)
Die Stieftochter hat einen Freibetrag von 205.000€.
Die Stiefenkel haben je einen Freibetrag von 51.200€.
Immobilien werden dabei nicht mit dem Verkehrswert, sondern nur mit dem Ertragswert eingerechnet.
#2
Antwort vom 28. Juni 2006 | 22:32
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 10x hilfreich)
Herzlichen Dank an hh für die schnelle und genaue Antwort.
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#3
Antwort vom 29. Juni 2006 | 08:51
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
HH, sind die Freibeträge für "Stief"-Kinder wirklich so hoch? Da besteht doch gar keine Verwandtschaft.
#4
Antwort vom 29. Juni 2006 | 09:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16801x hilfreich)
Das Erbschaftsteuergesetz behandelt Kinder und Stiefkinder gleich, obwohl Stiefkinder keinen gesetzlichen Erbanspruch haben.
Das Erbschaftsteuergesetz gilt auch für Schenkungen.
-- Editiert von hh am 29.06.2006 09:06:52
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