Mein Vater ist letztes Jahr Verstorben, mein Elternhaus gehörte zu 1/2 ihm und zu 1/2 meiner Mutter. Ich habe noch einen Bruder. Somit ist die Aufteilung vom Hausanteil ja 1/3 für jeden von uns?!
Wegen dem Erbschein waren wir bei einem Notar und haben dann auch gefragt wie es dann wäre, wenn meine Mutter uns ihren Anteil vom Haus ( 1/2 der ihr schon gehört und 1/3 aus dem Erbe) meinem Bruder und mir als Schenkung überträgt. Der Notar sagte dann, dass es Sinnvoll wäre dann den Grundbuchberichtigungsantrag noch nicht mit dem Erbschein bereinigen zu lassen, sondern wir sollen zuerst den Schenkungsvertrag machen und es dann bereinigen, weil wir sonst ohne Schenkung und wenn meine Mutter irgendwann stirbt, dann Geld für die Bereinigung bezahlen müssten, was ja beim ersten mal nichts kostet. Aber wäre es nicht ein neuer Erbfall, wenn meine Mutter stirbt? Würde diese Grundbuchbereinigung dann Gebühren kosten?
Viele Grüße
-- Editiert von User am 5. Juli 2025 09:22
Schenkungsvertrag Grundbuchberichtigungsantrag
5. Juli 2025
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Frage vom 5. Juli 2025 | 06:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsvertrag Grundbuchberichtigungsantrag
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. Juli 2025 | 13:17
Von
Status: Richter (8494 Beiträge, 4630x hilfreich)
ZitatSomit ist die Aufteilung vom Hausanteil ja 1/3 für jeden von uns?! :
Nein. Vorausgesetzt die Eltern lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und es gibt kein Testament, erbt die Ehefrau zur Hälfte und die Kinder je ein Viertel.
Zitat:Der Notar sagte dann, dass es Sinnvoll wäre dann den Grundbuchberichtigungsantrag noch nicht mit dem Erbschein bereinigen zu lassen, sondern wir sollen zuerst den Schenkungsvertrag machen und es dann bereinigen, weil wir sonst ohne Schenkung und wenn meine Mutter irgendwann stirbt, dann Geld für die Bereinigung bezahlen müssten, was ja beim ersten mal nichts kostet.
Das habt ihr etwas falsch verstanden.
Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei. Allerdings werden dann nur die Erben - in Erbengemeinschaft- und nicht mit Bruchteilen eingetragen.
Wenn die Auseinandersetzung/Schenkung zeitnah erfolgen soll, kann man sich die gebührenfreie Berichtigung sparen.
Eine Schenkung der Anteile an der Immobilie setzt voraus, dass zunöchst die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt wird, da nur dann die Erben mit Bruchteilen im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragung ist nicht gebührenfrei.
Dann kann eine Schenkung der Anteile der Mutter erfolgen.
Erfolgt die Schenkung ohne Auseinandersetzung, kann die Mutter nur den gesamten Erbteil (inkl. Bankguthaben etc.) übertragen.
#2
Antwort vom 6. Juli 2025 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (49436 Beiträge, 17379x hilfreich)
ZitatSomit ist die Aufteilung vom Hausanteil ja 1/3 für jeden von uns?! :
Nur, wenn die Eltern Gütertrennung vereinbart hatten.
ZitatAber wäre es nicht ein neuer Erbfall, wenn meine Mutter stirbt? :
Ja
Ich verstehe auch nicht, worin die Gebühreneinsparung liegen soll. Das Gegenteil ist der Fall, da für die Schenkung Notar- und Grundbuchgebühren anfallen, die bei einer Erbschaft nicht anfallen.
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