Schenkungsvertrag ohne Halbschwester

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Puggi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsvertrag ohne Halbschwester

Hallo zusammen,
Möchte kurz die Situation schildern,
Wir haben ein Wohneigentum,jeder besitzt 1/4,ich,meine Frau,mein Vater und meine Mutter.
Meine Mutter ist verstorben.
Mein Vater hat eine Tochter aus erster Ehe meine Halbschwester.
Es besteht schon Jahrzenhte kein Kontakt zur Tochter.
Jetzt möchte mein Vater seinen und den geerbten Anteil an mich übergeben.
Er möchte der Tochter nichts übergeben.
Was kann man tun damit sie nichts bekommt?
Schenkung auf lebenslanges Wohnrecht?
Freue mich auf gute Ratschläge

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zu Lebzeiten kann Dein Vater mit seinem Vermögen machen, was er will.

Wenn Dein Vater dann innerhalb von 10 Jahren verstirbt, dann hat Deine Schwester ggf. einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Ein Wohnrecht für Deinen Vater führt unter Umständen dazu, dass die 10-Jahresfrist nicht beginnt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Puggi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die antwort.
Vom notar habe ich ein erbauseinandersetzungsvertrag und schenkungsvertrag bekommen.
Habe mal in einer sendung mitbekommen das eine normale schenkung unwirksam wird wenn der vater innerhalb 10 jahre stirbt.dann hat sie recht auf pflichtteil.nur wenn der vertrag auf lebenslanges wohnrecht ausgeschrieben ist hat niemand was zu holen.
Und man hat den vater laut sendung monatlich mit ca.300 euro unterstützt.
Möchte auch das es jetzt schon im grundbuch umgeschrieben wird.
Sollte ich einen anwalt fūr erbrecht kontaktieren?



-- Editiert von Puggi am 05.01.2020 07:19

-- Editiert von Puggi am 05.01.2020 07:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Habe mal in einer sendung mitbekommen das eine normale schenkung unwirksam wird wenn der vater innerhalb 10 jahre stirbt.


Unwirksam wird die Schenkung dann nicht.

Zitat:
dann hat sie recht auf pflichtteil.


Nicht Pflichtteil, sondern Pflichtteilergänzungsanspruch.

Zitat:
nur wenn der vertrag auf lebenslanges wohnrecht ausgeschrieben ist hat niemand was zu holen.


Das hast Du falsch verstanden.

Es kommt aber auf die genaue Ausgestaltung an, ob das Wohnrecht eine Auswirkung hat.

Zitat:
Und man hat den vater laut sendung monatlich mit ca.300 euro unterstützt


Dass Du Dich im Übertragungsvertrag verpflichten willst, Deinen Vater monatlich zu unterstützen hast Du bislang nicht geschrieben.

Zitat:
Möchte auch das es jetzt schon im grundbuch umgeschrieben wird.


Dann lasst Euch davon doch nicht abhalten.

1x Hilfreiche Antwort

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