Hallo,
meine Frau hat aus erster Ehe zwei Söhne, von denen ich einen adoptiert habe.
Nun möchten wir testamentarisch festlegen, das unser Vermögen auf jeden Fall ausschließlich in der Familie bleibt und nicht u.U. meine Geschwister was abbekommen.
Wir haben nun folgendes Szenario mal durchgespielt:
Unser gemeinsamer Sohn ist leider an Krebs erkrankt, es kann also sein, das er evtl. vor meiner Frau und vor mir stirbt. Wenn nun dann meine Frau vor mir stirbt, währen dann ja meine beiden Geschwister erbbrechtigt, da vor dem Gesetz mein Stiefsohn nicht erbberechtigt ist.
Aus diesem Grund haben wir im Testament
meine Frau als Schlußerbin eingesetzt. So wie ich es verstanden habe, ist sie - wenn ich vor ihr sterbe - die Haupterbin und nach ihrem Tode würden dann beide Söhne sich das Erbe teilen. Falls unser gemeinsame Sohn schon vorher verstorben ist, erbt dann mein Stiefsohn bzw. seine Frau oder sein Sohn.
Wenn meine Frau vor mir stirbt, ist sie ja immer noch Schlußerbin, bzw. ihre beiden Söhne, oder der, der dann noch am leben ist.
Ist das so richtig, oder wie muss das geregelt sein?
Ich hoffe, ich habe meine Situation verständlich erklärt.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Schlusserbe
26. Mai 2020
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Frage vom 26. Mai 2020 | 15:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlusserbe
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#1
Antwort vom 26. Mai 2020 | 15:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Zitat:Aus diesem Grund haben wir im Testament meine Frau als Schlußerbin eingesetzt.
Das verstehe ich nicht. Weißt Du, was ein Schlusserbe ist?
Zitat:So wie ich es verstanden habe, ist sie - wenn ich vor ihr sterbe - die Haupterbin und nach ihrem Tode würden dann beide Söhne sich das Erbe teilen. Falls unser gemeinsame Sohn schon vorher verstorben ist, erbt dann mein Stiefsohn bzw. seine Frau oder sein Sohn.
Richtig
Zitat:Wenn meine Frau vor mir stirbt, ist sie ja immer noch Schlußerbin, bzw. ihre beiden Söhne, oder der, der dann noch am leben ist.
Was denn jetzt? Ich nehme an, dass die Kinder Schlusserben sein sollen und nicht Deine Frau.
Zitat:Ist das so richtig, oder wie muss das geregelt sein?
Das Stichwort lautet:"Berliner Testament"
Zitat:Ich hoffe, ich habe meine Situation verständlich erklärt.
Die Situation habe ich schon verstanden, jedoch solltet Ihr besser zu einem Notar gehen, bevor durch die falsche Verwendung von Begriffen ein völlig anderes Ergebnis erzielt wird als das, welches gewünscht ist.
#2
Antwort vom 26. Mai 2020 | 15:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man den als Schlußerben beide Söhne eintragen lassen - oder ist ein Schlusserbe nur eine Person?
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#3
Antwort vom 26. Mai 2020 | 15:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Zitat:Kann man den als Schlußerben beide Söhne eintragen lassen
Ja, das kann man
#4
Antwort vom 26. Mai 2020 | 16:28
Von
Status: Praktikant (922 Beiträge, 224x hilfreich)
Ist es nicht so, dass ein adoptierte Kind den leiblichen Kindern völlig gleich gestellt sind, das heißt auch im Erbfall gleich gestellt sind?
#5
Antwort vom 26. Mai 2020 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Zitat:Ist es nicht so, dass ein adoptierte Kind den leiblichen Kindern völlig gleich gestellt sind, das heißt auch im Erbfall gleich gestellt sind?
Ja, aber was willst Du damit sagen? Der Fragesteller hat kein leibliches Kind.
#6
Antwort vom 26. Mai 2020 | 18:23
Von
Status: Praktikant (922 Beiträge, 224x hilfreich)
Sorry, hab mich vertan.
#7
Antwort vom 26. Mai 2020 | 20:35
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
Zitat:Der Fragesteller hat kein leibliches Kind.
Er hat einen Sohn.
Zitat:Unser gemeinsamer Sohn...
-- Editiert von cruncc1 am 26.05.2020 20:36
#8
Antwort vom 27. Mai 2020 | 09:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Zitat:Zitat:Der Fragesteller hat kein leibliches Kind.
Er hat einen Sohn.
Zitat:Unser gemeinsamer Sohn...
quote]Zitat:Zitat:Der Fragesteller hat kein leibliches Kind.
Er hat einen Sohn.
Zitat:Unser gemeinsamer Sohn...
Ja, aber kein leibliches Kind, denn der gemeinsame Sohn ist von ihm adoptiert.
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