Schlusserbe

26. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
RvMWillich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlusserbe

Hallo,
meine Frau hat aus erster Ehe zwei Söhne, von denen ich einen adoptiert habe.
Nun möchten wir testamentarisch festlegen, das unser Vermögen auf jeden Fall ausschließlich in der Familie bleibt und nicht u.U. meine Geschwister was abbekommen.
Wir haben nun folgendes Szenario mal durchgespielt:
Unser gemeinsamer Sohn ist leider an Krebs erkrankt, es kann also sein, das er evtl. vor meiner Frau und vor mir stirbt. Wenn nun dann meine Frau vor mir stirbt, währen dann ja meine beiden Geschwister erbbrechtigt, da vor dem Gesetz mein Stiefsohn nicht erbberechtigt ist.
Aus diesem Grund haben wir im Testament meine Frau als Schlußerbin eingesetzt. So wie ich es verstanden habe, ist sie - wenn ich vor ihr sterbe - die Haupterbin und nach ihrem Tode würden dann beide Söhne sich das Erbe teilen. Falls unser gemeinsame Sohn schon vorher verstorben ist, erbt dann mein Stiefsohn bzw. seine Frau oder sein Sohn.
Wenn meine Frau vor mir stirbt, ist sie ja immer noch Schlußerbin, bzw. ihre beiden Söhne, oder der, der dann noch am leben ist.
Ist das so richtig, oder wie muss das geregelt sein?
Ich hoffe, ich habe meine Situation verständlich erklärt.
Vielen Dank für eure Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
Aus diesem Grund haben wir im Testament meine Frau als Schlußerbin eingesetzt.


Das verstehe ich nicht. Weißt Du, was ein Schlusserbe ist?

Zitat:
So wie ich es verstanden habe, ist sie - wenn ich vor ihr sterbe - die Haupterbin und nach ihrem Tode würden dann beide Söhne sich das Erbe teilen. Falls unser gemeinsame Sohn schon vorher verstorben ist, erbt dann mein Stiefsohn bzw. seine Frau oder sein Sohn.


Richtig

Zitat:
Wenn meine Frau vor mir stirbt, ist sie ja immer noch Schlußerbin, bzw. ihre beiden Söhne, oder der, der dann noch am leben ist.


Was denn jetzt? Ich nehme an, dass die Kinder Schlusserben sein sollen und nicht Deine Frau.

Zitat:
Ist das so richtig, oder wie muss das geregelt sein?


Das Stichwort lautet:"Berliner Testament"

Zitat:
Ich hoffe, ich habe meine Situation verständlich erklärt.


Die Situation habe ich schon verstanden, jedoch solltet Ihr besser zu einem Notar gehen, bevor durch die falsche Verwendung von Begriffen ein völlig anderes Ergebnis erzielt wird als das, welches gewünscht ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RvMWillich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man den als Schlußerben beide Söhne eintragen lassen - oder ist ein Schlusserbe nur eine Person?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
Kann man den als Schlußerben beide Söhne eintragen lassen


Ja, das kann man

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Ist es nicht so, dass ein adoptierte Kind den leiblichen Kindern völlig gleich gestellt sind, das heißt auch im Erbfall gleich gestellt sind?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
Ist es nicht so, dass ein adoptierte Kind den leiblichen Kindern völlig gleich gestellt sind, das heißt auch im Erbfall gleich gestellt sind?


Ja, aber was willst Du damit sagen? Der Fragesteller hat kein leibliches Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Sorry, hab mich vertan.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Der Fragesteller hat kein leibliches Kind.

Er hat einen Sohn.
Zitat:
Unser gemeinsamer Sohn...


-- Editiert von cruncc1 am 26.05.2020 20:36

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Der Fragesteller hat kein leibliches Kind.

Er hat einen Sohn.
Zitat:
Unser gemeinsamer Sohn...

quote]
Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Der Fragesteller hat kein leibliches Kind.

Er hat einen Sohn.
Zitat:
Unser gemeinsamer Sohn...



Ja, aber kein leibliches Kind, denn der gemeinsame Sohn ist von ihm adoptiert.

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