Hallo Forengemeinde.
Welche Beweggründe können vorliegen bzw. welche Vorteile ergeben sich aus folgender Konstellation für den zukünftigen Erben:
Großmutter verstorben,
es existiert ein leiblicher Sohn und ein Enkel. Sonst keine weiteren Abkömmlinge mehr. Enkel nach Berliner Modell enterbt.
Enkel will Pflichtteil berechnen und bitte Onkel um Nachlaßverzeichnis.
U.a. eine gemischte Gewerbe/Mehrparteien-Wohnung-Immobilie vorhanden.
Onkel sagt nunmehr, daß er Immobilie vor vielen Jahren bereits seiner Mutter abgekauft hat (Objekt war schuldenfrei).
Frage: welchen Sinn würde eine solche Vorgehensweise machen?
Der Kauf der Immobilie samt Grunderwerbssteuer war in jedem Falle teurer als eine Pflichtteilsauszahlung an Enkel, die bei einer Schenkung an den Onkel seitens der Großmutter anfallen würde.
Großmutter lebte bis zum Tode in einer Wohnung dieses Hauses.
Angenommen, der Verkauf fand statt, wie kann dann von Großmutter verhindert werden, daß Immobilie von Onkel des Enkels überschuldet wird bzw. ein Auszug unmöglich ist? (Nießbrauch?)
Sind bei einer solchen Vorgehensweise noch Pflichtteilsansprüche an die Immobilie vom Enkel zu erwarten?
Inwiefern können hier vom Onkel nachweise erbracht werden (Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc.)?
Gruß,
Bennyhase
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Schlußerbe kauft vorzeitig Erbe...
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
#Großmutter verstorben,
es existiert ein leiblicher Sohn und ein Enkel. Sonst keine weiteren Abkömmlinge mehr. Enkel nach Berliner Modell enterbt.
Enkel will Pflichtteil berechnen und bitte Onkel um Nachlaßverzeichnis.#
Vermute, dass es einen weiteren Sohn gab, der bereits verstorben ist und der Enkel an dessen Stelle getreten ist.
#Frage: welchen Sinn würde eine solche Vorgehensweise machen?#
Ein Verkauf muss keinen Sinn machen.
#... die bei einer Schenkung an den Onkel seitens der Großmutter anfallen würde.#
Wie kommst du zu der Annahme, dass dir ein Pflichtteil bzgl. einer etwaigen Schenkung zugestanden hätte?
#Angenommen, der Verkauf fand statt, wie kann dann von Großmutter verhindert werden, daß Immobilie von Onkel des Enkels überschuldet wird bzw. ein Auszug unmöglich ist? (Nießbrauch?)#
Wurde der Großmutter der Nießbrauch eingeräumt? Bei einem Verkauf wäre das ziemlich ungewöhnlich.
#Sind bei einer solchen Vorgehensweise noch Pflichtteilsansprüche an die Immobilie vom Enkel zu erwarten?#
Wenn der Onkel die Immo gekauft hat, gibt es keinerlei Ansprüche, da ja im Gegenzug Geld geflossen ist.
#Inwiefern können hier vom Onkel nachweise erbracht werden (Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc.)?#
Der Onkel muss keinen Nachweis erbringen.
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#Vermute, dass es einen weiteren Sohn gab, der bereits verstorben ist und der Enkel an dessen Stelle getreten ist.
- Ja
#Wie kommst du zu der Annahme, dass dir ein Pflichtteil bzgl. einer etwaigen Schenkung zugestanden hätte?
- Angenommen, die Immobilie wurde innerhalb der letzten 10 Jahre nach Todesfall des Erblassers verschenkt, stünde dem Enkel ein Pflichtteil daran zu.
#Wurde der Großmutter der Nießbrauch eingeräumt? Bei einem Verkauf wäre das ziemlich ungewöhnlich.
-Zumindest ein Wohnrecht der Wohnung in welcher Erblasserin wohnt wäre doch angebracht?!? Man möchte sich doch schließlich nicht auf Gedeih und Verderb ausliefern und u.U. damit rechnen, daß Immobilie vom Sohn verkauft wird und man einem neuen Eigentümer gegenübersteht (dann als Mieterin der vormals eigenen Immobilie). Normalerweise macht man doch sowas, oder nicht?
#Wenn der Onkel die Immo gekauft hat, gibt es keinerlei Ansprüche, da ja im Gegenzug Geld geflossen ist.
- ist es dann aber nicht so, daß - falls das Geld noch vorhanden gewesen ist seitens der Großmutter (denn die hat es ja wohl bekommen), auch hier ein Pflichtteil zusteht, wenn eben diese Großmutter verstirbt?
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#- Angenommen, die Immobilie wurde innerhalb der letzten 10 Jahre nach Todesfall des Erblassers verschenkt, stünde dem Enkel ein Pflichtteil daran zu.#
Nein, dem Enkel steht ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.
#Normalerweise macht man doch sowas, oder nicht?#
Was ist "normal"? Ohne die Fakten zu kennen, ist es schwierig zu antworten.
# ist es dann aber nicht so, daß - falls das Geld noch vorhanden gewesen ist seitens der Großmutter (denn die hat es ja wohl bekommen), auch hier ein Pflichtteil zusteht, wenn eben diese Großmutter verstirbt?#
Der Pflichtteilsanspruch wird anhand des Nachlasses (Aktiva minus Passiva) berechnet. Wenn das Geld noch vorhanden sein solte, zählt es zum Nachlass.
-- Editiert am 28.10.2009 20:23
quote:
Vermute, dass es einen weiteren Sohn gab, der bereits verstorben ist und der Enkel an dessen Stelle getreten ist.
Ja, das ist richtig detective Colombo
quote:
#Inwiefern können hier vom Onkel nachweise erbracht werden (Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc.)?#
quote:
Der Onkel muss keinen Nachweis erbringen.
Schon mal von " Nachlassverzeichnis" gehört, Mr. Colombo?
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quote:
Frage: welchen Sinn würde eine solche Vorgehensweise machen?
Die Großmutter wollte Bares für Aktienspekulationen, brauchte das Geld für andere Verbindlichkeiten, der Onkel wollte die Immobilie nach eigenen Vorstellungen gestalten / verwerten, Großmutter hat das Geld auf ein ausländisches Konto verbracht von dem nur sie und der Sohn wissen, ...
Generell bedarf es beim Verkauf schuldenfreier Ommobilen keines Sinns.
quote:
Angenommen, der Verkauf fand statt, wie kann dann von Großmutter verhindert werden, daß Immobilie von Onkel des Enkels überschuldet wird bzw. ein Auszug unmöglich ist? (Nießbrauch?)
Überhaupt nicht. Mit dem Verkauf ist die Großmutter nicht mehr Eigentümerin an dem Haus und hat keinerlei Ansprüche mehr.
Ob der Onkel das Haus als Sicherheit für Kredite nimmt oder nicht, ist alleine seine Sache. Der Onkel darf das Haus sogar abreißen und was neues hinbauen lassen.
quote:
Sind bei einer solchen Vorgehensweise noch Pflichtteilsansprüche an die Immobilie vom Enkel zu erwarten?
Nein. Mit dem Verkauf ist die Sache erledigt. Verkauf nicht mit Schenkung verwechseln.
quote:
Inwiefern können hier vom Onkel nachweise erbracht werden (Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc.)?
Nachweise wofür?
Da die Immobilie nicht zum Erbe gehörte, muss hier auch kein Nachweis erbracht werden.
Sollte das vom Enkel angezweifelt werden, kann dies per Grundbuchauszug und Kopie des Kaufvertrages anchgewiesen werden.
PS: da die Großmutter zum Zeitpunkt des Verkaufs noch lebte, hat der Onkel nicht das Erbe vorzeitig gekauft, sondern das Eigentum der Großmutter
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
-- Editiert am 29.10.2009 04:59
#Ja, das ist richtig detective Colombo #
Tja, das ist halt der Unterschied, du würdest diese Aussage
#es existiert ein leiblicher Sohn und ein Enkel.#
erst gar nicht hinterfragen!
Ohne weitere Nachfrage kann ich hier kein Pflichtteilsrecht des Enkels erkennen!
#Schon mal von " Nachlassverzeichnis" gehört, Mr. Colombo?#
.... in dem die Immo aber gar nicht aufgeführt werden muss, da diese nicht mehr zum Nachlass gehört!
Woher willst du wissen, ob ich ein Mr.
bin?
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