Meine Elter hatten ein Berliner Testament aufgesetzt. Wir fünf Kinder sind als Schlußerben im Testament genannt.
Im letzten Jahr sind nun erst mein Vater, dann mein Bruder und zuletzt meine Mutter gestorben.
Meine Mutter hat ein neues Testament geschrieben, in dem sie zwei ihrer Kinder zu Alleinerbinnen bestimmt.
Ich weiß, dass dies bezüglich der Schlußerben aufgrund der Wechselseitigkeit eigentlich keine Gültigkeit hat.
Nun ist es aber so, dass mein Bruder ja vor meiner Mutter gestorben ist. Er hat eine Tochter, die aber im Berliner Testament nicht als Ersatzerbin genannt ist. So viel ich weiß, hatte meine Mutter keine Bindung an die Enkelin, da sie nicht als Ersatzerbin genannt ist.
Meine Frage: Kann das zweite Testament, indem zwei Alleinerbinnen benannt sind eine teilweise Wirksamkeit haben? Also im Fall der Enkelin Gültigkeit haben , obwohl es sicherlich im Fall der Schlusserben keine Gültigkeit hat?
Sprich können beide Testamente gültig sein?
Ich hoffe ch habe es verständlich geschrieben.
Vielen Dank für eine Antwort
Schlußerbe verstirbt/ Berliner Testament
31. Mai 2017
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Frage vom 31. Mai 2017 | 22:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlußerbe verstirbt/ Berliner Testament
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#1
Antwort vom 1. Juni 2017 | 07:48
Von
Status: Lehrling (1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
Wenn alle 5 Kinder die gleiche Mutter hatten, dann hat die Enkelin auf jeden Fall einen Anspruch auf den Pflichtteil, d.h. die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Das Gleiche gilt auch für die Kinder, die laut Testament der Mutter enterbt sind.
Ob die Mutter das Testament ändern durfte, kann man ohne Kenntnis des Testaments nicht sagen.
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