Schmuck angeblich verschenkt vor Tod

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Zechner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmuck angeblich verschenkt vor Tod

Wir sind vier Erben zu gleichen Teilen: Zwei leibliche Töchter und zwei Stieftöchter. Angeblich hat die Verstorbene den beiden leiblichen Töchtern ihren wertvollen Schmuck ein halbes Jahr vor ihrem Tod als sie ins Pflegeheim kam, geschenkt. Eine der beiden leiblichen Töchter ist die Testamentsvollstreckerin. Können wir das anfechten bzw. einen "Schenkungsbeweis" oder eine Ausgleichszahlung einfordern?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18097 Beiträge, 9841x hilfreich)

Zitat:
Können wir das anfechten

Anfechten kann man immer - aber die Erfolgsaussichten sind zwischen "minimal" und "nicht vorhanden". Sie müssten den Beweis erbringen, dass die Schenkung entweder durch Drohung o.ä. zustandegekommen ist oder die Verstorbene zum Zeipunkt der Schenkung geistig völlig verwirrt war. Den Beweis können Sie - realistisch gesehen - nicht bringen, zumal die Verstorbene ja als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht.
Grundsätzlich darf man vor dem Tod frei verschenken so viel wie man will und an wen man will. Es gibt keine Verpflichtung sein späteres Erbe zu Lebzeiten gerecht zu verteilen und es gibt auch keine Verpflichtung sein Eigentum zu Lebzeiten so zu verwalten, dass möglichst viel für die späteren Erben übrig bleibt.

Zitat:
oder eine Ausgleichszahlung einfordern

Eine Ausgleichszahlung kommt nur in Betracht, wenn durch die Schenkung Ihr Erbanteil soweit reduziert würde, dass es weniger wäre als der Pflichtteil ("Pflichtteilergänzungsanspruch"). Da Sie aber nur Stieftochter sind, wäre Ihr Pflichtteil genau 0€. Durch die Schenkung kann Ihr Anspruch also nicht unter den Pflichtteil fallen - also haben Sie auch keinen Ausgleichsanspruch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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