Schulden an Erben - positives Vermögen an Vermächtnisnehmer

9. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stuermer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulden an Erben - positives Vermögen an Vermächtnisnehmer

Hallo zusammen !


Ist es möglich, einen Nachlaß dergestalt aufzuteilen, daß man das gesamte positive Vermögen als Vermächtnis bestimmt & die Schulden bzw. mit Schulden behaftete Vermögensteile als Erbe "übrig" läßt ?

Beispiel :

Fiktive Erbmasse : Eigentumswohnung, Anteile an einer Erbengemeinschaft, Fahrzeug, Depot & sämtliche bewegliche Habe - und 120 TEUR Schulden gesichert durch Hypothek auf ETW.

Ließe sich dann alles - außer den Schulden - an benannte Vermächtnisnehmer vermachen & nur die Schulden blieben als Erbe übrig (das dann - natürlich - ausgeschlagen wird) ?

Würde derjenige, der die ETW erhält auch automatisch die Schulden miterhalten, da ja durch Hypothek gesichert bzw. kann sich die Bank für den Restdarlehensbetrag an dem neuen Eigentümer über die Hypothek schadlos halten ?

Können die gesetzlichen Erben auch als diese Vermächtnisnehmer benannt werden & die eigentliche Erbschaft (die Schulden) ausschlagen ?
Oder wäre dies zu "offensichtlich" & damit hinfällig ?


Hier bin ich wirklich 'mal auf Eure rechtliche Wertung gespannt, da ja meines Wissens letztlich der Staat Erbe ist & so nur sein Schuldenberg weiter wachsen würde.


Thanx schon 'mal für Eure Kommentare.

Gruß

Stürmer

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Schön wärs, wenn das gehen würde.

Die Vermächtnisse müssen durch den Erben erfüllt werden, nicht durch den Erblasser. Das kann am Ende der Staat sein, wenn alle anderen das Erbe ausschlagen.

Der Erbe ist aber in seiner Haftung beschränkt und braucht die entsprechenden Gegenstände im Fall der Überschuldung durch Vermächtnisse und Auslagen nicht herausgeben (§ 1992 BGB ).

-- Editiert von hh am 10.03.2004 11:54:39

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