Hallo liebe Forummitglieder,
Erbfall trat 2001 ein. Erben sind Kinder und Ehefrau.
Ein Kind hat immer wieder Geld vom Vater geliehen bekommen und es nie zurückgezahlt.
Es gibt schriftliche Aufzeichnungen des Vaters über die Beträge.
Können diese Beträge vom Erbteil des Bruders abgezogen werden, oder ist das verjährt.
Danke für eure Hilfe
Schulden beim Erblasser
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ja. ich denke hier ist bereits die Verjährung schon lange eingetreten.
Haben des die Erben immer mal wieder eine Anrechnung gefordert? Wussten die Erben davon, dass ein Sohn sich immer wieder was vom Vater geborgt haben?
Wir sind eine Erbengemeinschaft bestehend aus 4 Kindern und der Mutter. Es lag kein Testament vor, zu erben gab es nichts. Hier geht es um familiäre Zerwürfnisse. Ein Teil der Erben wusste von den geliehenen Beträgen, es handelte sich immer um einige Hundert Euro.Meine Mutter hat diese Beträge von diesem Erben, ihrem Sohn im Jahr 2001 zurückgefordert, aber dieser Sohn hat kein Geld. Nun ist es so, dass er nach so vielen Jahren eine Teilungsklage eingereicht hat, in der er sich etwas zusammengerechnet hat.
Wird diese Teilungsklage abgewiesen, wenn sie falsch ist und das von den Miterben bewiesen wird?
Und jetzt?
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