Schulden erben oder ausschlagen?

17. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
patrick312
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden erben oder ausschlagen?

Hallo erstmal habe ein paar fragen!

So vor kurzem ist meine mutter verstorben(war geschieden) so und jetzt bin nur noch ich da, hab mit ihr zusammen in einer wohnung gelebt.
So wie ich aber weiß hatte meine mutter noch so ca. 10000 € schulden.
ein testament gibt es nicht und sie hatte auch keine versicherung.
jetzt meine frage:
Wenn ich jetzt des erben auschlagen will was mir schon jemand empfolen hat das ich des machen soll.
Wie sieht des dann mit wohnung s einrichtung aus und so weiter muss ich des dann abgeben ???
Und der wohnung(muss ich auf der strasse leben)???
Oder kann ich es nicht ausschlagen???
sie hat noch 1 stiefbruder und 1 bruder müssen die dann des erben annehmen?
Oder mit ihrm alten auto wo bereits 20 jahre alt ist?

Danke im vorraus!
wenn noch angaben fehlen bescheid sagen

-- Editiert von patrick312 am 17.10.2007 21:19:58

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Erstmal hat man für eine Auschlagung nur sechs Wochen Zeit. Also nicht zuviel nachdenken.

Wohnungsproblem: Man müßte einen neuen Mietvertrag schließen. Die Wohnungseinrichtung und das Auto bekommt der nächste Erbe, wenn der nicht auch wegen der Schulden ausschlägt.

Ein Recht zum Besitz haben Sie nach der Ausschlagung an den Gegenständen nicht mehr, aber wenn keiner kommt, um Ihnen den Besitz streitig zu machen ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

hallo,

wie sieht es denn aus wenn der Sohn mit in der Wohnung lebt aber nicht mit im Mietvertrag steht und dieser dann das Erbe ausschlägt ? Der Hausrat vom Sohn z.B. seine Möbel und technische Geräte bleiben dann ja wohl im Besitz des Sohnes ..oder ? Wie sieht es aus wenn der Sohn auszieht muss er dann bei ausschlagung des Erbes die Wohnung renovieren ?

Mfg Robert2006

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
patrick312
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nur 6 wochen?
wo muss ich dann hin um des auzuschlagen?
also wenn ich jetzt das erbe ausschlage ist die wohnungs einrichtung weg???

hab den mietvertrag auf mich umschreiben lassen!!!

was wäre wenn ich des auto schon verkauft hätte (auto bald 20 jahre alt)???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Wohnungsproblem: Man müßte einen neuen Mietvertrag schließen. Die Wohnungseinrichtung und das Auto bekommt der nächste Erbe, wenn der nicht auch wegen der Schulden ausschlägt.

Das ist so nicht richtig.

Nach § 563 BGB tritt ein Kind, das im gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen gelebt hat, noch vor irgendwelchen Erben in den Mietvertrag ein. Das gilt auch dann, wenn das Kind das Erbe ausgeschlagen hat. Ein neuer Mietvertrag muss nicht abgeschlossen werden.

Damit ist aber keine automatische Übernahme des Hausrates verbunden. Auf die hat man eigentlich mit der Ausschlagung verzichtet. Aber wie RA Haarhaus schon richtig bemerkt: Wenn niemand Anspruch darauf erhebt, dann kann man diesen auch behalten.

Auch Dein Bruder und Dein Stiefbruder können das Erbe ausschlagen. Wenn alle das Erbe ausschlagen, dann erbt der Fiskus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Glaube nicht, dass irgendjemand den Hausrat haben will.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.100 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.552 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen