Schulden geerbt???

25. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Nicole2002
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden geerbt???

Hallo,

vor ca. 5 Monaten ist meine Mutter verstorben und es wurden die üblichen Formalitäten von meinem Vater erledigt.
Nun kam ein Brief von der Bank meiner Eltern, dass noch eine Forderung offen wäre und die Erben nun verpflichtet sind dieser Forderung nachzukommen.
Wir hatten niemals ein Erbe angetreten oder ausschlagen müssen. Mein Vater hatte nur einen Termin bei einem Notar, wo er angegeben hatte, dass kein Erbe vorhanden wäre. Daraufhin erhielten wir ein Schreiben mit der Aussage, welche mein Vater beim Notar gemacht hatte. Aber niemals ein Schreiben, dass wir das Erbe annehmen oder ausschlagen müssten!
Mit der Bank hatte er damals vereinbart, dass er der Forderung wie bisher nachkommen würde.
Die Bank erklärte sich damit einverstanden übernahm aber jediglich damit den Teil an der Forderung, welche mein Vater als Erbe erfüllen musste. Eine Aufklärung fand allerdings damals nicht statt, dass noch evtl. Zahlungen an andere Angehörige anfallen würden.

Können wir denn nun das Erbe ausschlagen, da ja die Forderung von der Bank erst jetzt an uns gestellt wurde? Oder sind wir denn nun Verpflichtet für die Schulden aufzukommen?

Für Hilfe und Rat wäre ich sehr sehr dankbar.

Nicole2002

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Nicole

Erstmal ist natürlich zu fragen, wer die Verstorbene beerbt hat. Wenn kein Testament besteht, dann erbt der Ehemann zu 1/2 und die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Das gilt sowohl für das Vermögen, als auch für die Schulden.

Annehmen muss man eine Erbschaft nicht. Sie gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen ausgeschlagen wird.
Die 6 Wochen sind ja nun schon lange rum. Es gibt aber noch die Möglichkeit, die Annahme (oder besser das Versäumen der Ausschlagung) unter engen Voraussetzungen anzufechten. Da dies aber nicht einfach ist, sollte man sich für die Anfechtung auf jeden Fall professionellen Rat suchen, sprich zum Rechtsanwalt.
Damit sollten Sie nicht allzulange warten, da jetzt wieder, nachdem sie von den von Ihnen zu tragenden Schulden erfahren haben, Fristen für die Anfechtung zu laufen beginnen.

MfG
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicole2002
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MCNeubert,

vielen Dank für Ihren Rat.
Wir haben uns nun bereits einen Rechtsanwalt zur Hilfe genommen und hoffen, dass wir das dann alles hinbekommen.

Vielen Dank noch einmal...

Grüße
Nicole

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