Schulden geerbt-was nun

20. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
suppe2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Schulden geerbt-was nun

Hallo !

Also folgendes: Letztes Jahr im August ist mein Halbbruder verstorben.Er war verheiratet und hatte eine Schwester und eine Halbschwester (meine Schwester). Laut einer Rechtsberatung würde ich 1/24 erben. Mein Halbbruder und seine Frau, kinderlos, haben ein Haus.
Meine Geschwister und ich wurden jetzt von der finanzierenden Bank angeschrieben, das das Darlehen auf uns alle umgeschrieben wurde. Ich wurde nie von Gericht unformiert, das ich etwas geerbt habe, deshalb hatte ich auch nichts unternommen (keine Annahme, keine Ablehnung).Nur meine Schwägerin hatte einen Erbschein beantragt. In der Rechtsberatung wurde mir gesagt, ich brauche mi keine Sorgen zu machen. Wenn die Bank etwas von mir will, kann ich sagen, nehmen sie mein 1/24, aber von mir bekommen sie nichts.
Nun habe ich aber erfahren, das wußte ich bei der Rechtsberatung noch nicht, das die Frau meines verst. Halbbruders das Haus vor deren Ehe alleine gekauft hatte. Erst als die beiden verheiratet waren, haben sie umgeschuldet und dazu wollte die Bank auch die Unterschrift meines Halbbruders.

Heisst das jetzt, ich muss mir doch sorgen machen, falls meine Schwägerin nicht mehr zahlen kann ? Weil ich vielleicht gar nicht 1/24 des Hauses geerbt habe, sondern nur die anteiligen Schulden ?

Und wie sieht es mit einer Schufaeintragung für das Darlehen aus ? Ich bediene es doch gar nicht, bekomme ich dann eine Schufaeintragung ? Und wenn das Darlehen nicht mehr bedient werden kann, bekomme ich dann einen negativen Eintrag ?
Ich stehe doch gar nicht im Grundbuch, kann man mich dann trotzdem dafür belangen ? Eine Lebensversicherung konnte mein Bruder nicht abschließen, weil die sagten, er wäre so krank, das man davon ausgehen könnte, das er irgendwann vorzeitig stirbt. Dann hätten die doch damals gar nicht seine Unterschrift verlangen dürfen.
Ich kenne mich in seinen Verhältnissen nicht so aus, da wir uns 30 Jahre nicht kannten und ich ihn erst vor ca. 4 Jahren kennenlernte.
Bin für jeden Rat dankbar. Von der Versicherung habe ich nur eine Rechtsberatung bezahlt bekommen.
Gruss
suppe2

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
suppe2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, die Erbschaft hat keiner ausgeschlagen.
Warum merkwürdig ? Meine verstorbene Mutter und ihr auch vorher verstorbener zweiter Ehemann (also nicht mein Vater, sonder der Vater meines verstorbenen Halbbruders und meiner Halbschwester) hätte jeweils 1/8 geerbt. Beide sind aber schon verstorben. Ich und meine Schwester aus erster Ehe und meine Halbschwester aus erben die 1/8 meiner leiblichen Mutter (also jeweils 1/24). Aber meine Halbschwester bekommt noch die 1/8 ihres verstorbenen Vaters (der 2.te Ehemann meiner Mutter). Somit bekommt diese Halbschwester 4/24 des Erbes bzw. der Schulden.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wie kommst du auf die Zahlen? Wenn dein Halbbruder ein Testament hatte, indem er seiner Frau alles vererbte, dann haben seine Geschwister gar keinen Anspruch (also auch keinen Pflichtteilsanspruch).
Ein Erbe besteht immer aus Vermögenswerten ./. Verbindlichkeiten. D.h., wenn ihr tatsächlich eine Erbengemeinschaft für deinen Bruder bilden würdet, dann würde die auch das Haus zu einem bestimmten Anteil gehören.
Ich vermute mal stark, dass deine Schwägerin einen Erbschein hat, indem sie als alleinige Erbin ausgewiesen ist. Da frage ich mich doch, wie kommt die Bank auf euch? Ein Darlehensvertrag wird normalerweise nur gültig, wenn beide Seiten den unterschreiben.

Ich würde die Bank mal freundlich anschreiben, wie sie darauf kommt, dass du Erbe deines Halbbruders geworden bist, da deine Schwägerin lt. Erbschein (so dannn meine Vermutung stimmt), alleinige 100%-Erbin ist.
Davon würde ich eine Kopie an die Schwägerin schreiben mit dem Zusatz, den Erbschein in Kopie an dich zu geben. So sie nicht alleinige Erbin des Vermögens ihres Mannes ist, gehört dir schließlich ein Anteil des Hauses (und dann dürfte sie nicht mehr alleine darüber verfügen).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
suppe2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo sika0304 !

Es ist so: mein Halbbruder hatte kein Testament gemacht. Meine Schwägerin hat einen gemeinschaftlichen Erbschein. Davon hat sie mir jetzt eine Abschrift geschickt.Da stehe ich auch mit 1/24 drin.
So, meine Schwägerin hat das Haus vor der Ehe alleine gekauft. Dann wurde nach der Heirat umgeschuldet. Trotzdem gehört das Haus immer noch nur meiner Schwägerin ? Habe ich dann keine Sicherheit für das Darlehen, wenn ich daran beteiligt werden sollte ? Habe ich nur die Schulden geerbt ? Der Anwalt meiner leiblichen Schwester sagt, das Gericht hätte uns informieren müssen. Was denn nun?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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