Schulden und Erbe ausschlagen?

27. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)
Schulden und Erbe ausschlagen?

Hallo,

ich habe folgenden Fall erdacht:

Einer meiner Kunden schuldet mir über 10.000,00 Euro. Ich habe bereits einen vollstreckbaren Titel. Damit konnte ich mir bisher das Zimmer tapezieren, da nichts zu holen war.

Durch Zufall habe ich erfahren, dass seine Eltern verstorben sind und er gemeinsam mit seinem Halbbruder das Haus der Eltern erbt. Es ist wohl noch belastet, aber sein Anteil wird dennoch deutlich über 10.000,00 Euro liegen.

Nun ist mir zugetragen worden, er will auf das Erbe verzichten. Dadurch würde das Erbe an seine Kinder fallen. Diese sind erst 1 und 2,5 Jahre alt. Somit kann er es wieder verwalten und ich schaue in die Röhre. Denn er ist eben nicht nur zahlungsunfähig, sondern auch zahlungsunwillig.

Geht das einfach so, oder gibt es eine gesetzliche Möglichkeit einzugreifen?

Der Titel besteht ja nun schon länger (sogar die eidestattliche Versicherung hat er schon abgelegt)

Das ist in meinen Augen mindestens eine Übervorteilung, wenn nicht sogar Betrug.

Was könnt Ihr dazu sagen??

Freue mich über jede Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49908 Beiträge, 17497x hilfreich)

Leider ist das Vorgehen des Schuldners legal.

So einfach wird das aber dennoch nicht sein. Wenn auf dem Haus noch ein hohes Darlehen läuft, dan muss dieses abgezahlt werden. Wovon sollen das denn die minderjährigen Kinder machen.

Der Schuldner muss daher aufpassen, dass er sich hier nicht selbst ein Bein stellt und seine Kinder auch noch damit hinein reißt.

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#2
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke für die Antwort...

tolle Aussichten.

Ich denke, dass das Haus ruckzuck veräußert wird. Denn soweit ich weiß, ist es mit weniger als die Hälfte des zu erwartenden Erlöse wertes belastet.

Ich will seinen Kindern ja nichts. Aber ich hoffe er fällt schön rein damit..
Wenn ich schon nichts machen kann.

Könnte ich nicht als Käufer auftreten und dann dien Betrag gegenrechnen?

- Blödsinn, dann bin ich ja bei den Kindern Schuldner, dann kann ich auch nicht aufrechnen.
hab nur laut gedacht..

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#3
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Noch ne Nachfrage:

Was wäre, wenn ich mit Ihm einige und sagen wir mal 5000 bekommen soll. Auf den Rest verzichte ich. (Besser als Nichts)

A) Kann er denn überhaupt über das Geld verfügen?

B) Wenn ja: Was ist, wenn er will, seine Frau aber nicht?

Weiß das jemand?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49908 Beiträge, 17497x hilfreich)

Wer er das Erbe ausgeschlagen hat und seine Kinder haben geerbt, dann darf er nicht über das Vermögen für eigene Zwecke verfügen.

Das könnte als Untreue gewertet werden.

Aus rechtlicher Sicht darf er daher gar nicht mit dem Vermögen seiner Kinder seine eigenen Schulden tilgen.

Dass das in der Praxis manchmal anders aussieht ist mir dabei allerdings auch klar.

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#5
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Eine Anfechtung der Ausschlagung nach den §§ 2 Anfechtungsgesetz durch den Gläubiger ist leider ebenfalls nicht möglich.

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