2004 verstarb meine Frau und vor 2 Wochen bekam ich Nachricht eines Anwaltes (vermutl. Forderungsankäufer), die Schulden meiner Frau (Postbank)auszugleichen.Beim Tod meiner Frau gab es weder ein Testament, noch irgendeinen Nachlass und insofern auch keine Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Von der Überziehung ihres Postbankkontos war mir nix bekannt.
Muß ich jetzt Geld in einen Anwalt investieren (schmale Rente), oder lasse ich den Forderungsankäufer kalt auflaufen, bis hin zum Mahnbescheid, etc.?!
Gibt`s dazu im BGB §§, wenn ja, wo?
Vielen Dank im Voraus von Opa Dieter
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Schuldenübernahme ohne Testament, ohne Nachlaß?!
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



--- editiert vom Admin
Wenn Deine Frau gestorben ist und ihr keine Kinder habt, bist Du im Moment des letzten Atemhauchs Erbe geworden.
Dass Du keine Ahnung davon hattest, wo sie ihr Geld hatte oder welches konto überzogen war, befreit Dich nicht von den Erbenpflichten.
Das Erbe hättest Du durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen können. Ohne Deine nähere Situation zu kennen, wäre das aber wohl kaum ein cleverer Schachzug gewesen.
Wenn Du Alleinerbe geworden bist, wirst Du wohl zahlen müssen.
Bist Du in einer erbengemeinschaft, kannst Du versuchen von den Miterben Ausgleich zu verlangen.
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"Lukas 7,23"
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Liegt denn ein Titel vor? "Normale" Forderungen gegen Ihre Frau bzw gegen Sie als Erbe sind verjährt.
"Beim Tod meiner Frau gab es weder ein Testament, noch irgendeinen Nachlass und insofern auch keine Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen."
Dies ist nicht richtig. Es hätte die Möglichkeit bestanden, dass Erbe auszuschlagen.
Eventuell können Sie die Annahme der Erbschaft noch anfechten. Dies müsste dann aber binnen sechs Wochen nach Kenntnis der Überschuldung erfolgen.
Falls Sie kein Vermögen haben und Ihr Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt dann ist letztlich ohnehin nichts bei Ihnen zu holen. Dies sollten Sie dann dem Gläubiger mitteilen.
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" "
Gute Hinweise zur Haftung im Erbfall hier:
http://www.erbrecht-wetzlar.de/de/content/erbenhaftung
Mir stellt sich hier gerade die Frage, ob das Konto noch existiert. Wenn es damals aufgelöst wurde, müssen evtl. Schulden bekannt gewesen sein. Die Forderungen dürften inzwischen aber verjährt sein.
Wie es aber mit einem immer noch laufenden Konto ist, weiß ich nicht.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
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