Schuldenübernahme ohne Testament, ohne Nachlaß?!

18. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
opaseidl37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldenübernahme ohne Testament, ohne Nachlaß?!

2004 verstarb meine Frau und vor 2 Wochen bekam ich Nachricht eines Anwaltes (vermutl. Forderungsankäufer), die Schulden meiner Frau (Postbank)auszugleichen.Beim Tod meiner Frau gab es weder ein Testament, noch irgendeinen Nachlass und insofern auch keine Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Von der Überziehung ihres Postbankkontos war mir nix bekannt.
Muß ich jetzt Geld in einen Anwalt investieren (schmale Rente), oder lasse ich den Forderungsankäufer kalt auflaufen, bis hin zum Mahnbescheid, etc.?!
Gibt`s dazu im BGB §§, wenn ja, wo?
Vielen Dank im Voraus von Opa Dieter

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Wenn Deine Frau gestorben ist und ihr keine Kinder habt, bist Du im Moment des letzten Atemhauchs Erbe geworden.

Dass Du keine Ahnung davon hattest, wo sie ihr Geld hatte oder welches konto überzogen war, befreit Dich nicht von den Erbenpflichten.
Das Erbe hättest Du durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen können. Ohne Deine nähere Situation zu kennen, wäre das aber wohl kaum ein cleverer Schachzug gewesen.
Wenn Du Alleinerbe geworden bist, wirst Du wohl zahlen müssen.
Bist Du in einer erbengemeinschaft, kannst Du versuchen von den Miterben Ausgleich zu verlangen.

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"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Liegt denn ein Titel vor? "Normale" Forderungen gegen Ihre Frau bzw gegen Sie als Erbe sind verjährt.

"Beim Tod meiner Frau gab es weder ein Testament, noch irgendeinen Nachlass und insofern auch keine Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen."

Dies ist nicht richtig. Es hätte die Möglichkeit bestanden, dass Erbe auszuschlagen.

Eventuell können Sie die Annahme der Erbschaft noch anfechten. Dies müsste dann aber binnen sechs Wochen nach Kenntnis der Überschuldung erfolgen.

Falls Sie kein Vermögen haben und Ihr Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt dann ist letztlich ohnehin nichts bei Ihnen zu holen. Dies sollten Sie dann dem Gläubiger mitteilen.

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" "

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#4
 Von 
guest-12310.01.2012 16:28:14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Hinweise zur Haftung im Erbfall hier:

http://www.erbrecht-wetzlar.de/de/content/erbenhaftung

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#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Mir stellt sich hier gerade die Frage, ob das Konto noch existiert. Wenn es damals aufgelöst wurde, müssen evtl. Schulden bekannt gewesen sein. Die Forderungen dürften inzwischen aber verjährt sein.
Wie es aber mit einem immer noch laufenden Konto ist, weiß ich nicht.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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