Schuldner schuldet meinem toten Vater was

1. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sheera
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Schuldner schuldet meinem toten Vater was

Hallo,

Wenn mein Beitrag nicht in dieses Thema gehört, bitte ich um Entschuldigung, denn ich fand leider keines, was 100% geeignet ist.

Sachlage folgende: Mein kürzlich verstorbener Vater hat einem "Freund" von 2003 bis 2005 Geld geliehen (bar gegen Quittung) 3250 € insgesamt. Abbezahlt hat der Freund erst ab Anfang 2005(!!!) Es gibt Quittungen über die Kreditsummen, die der Schuldner meinem Vater unterzeichnet hat. Für die Rückzahlungen hat mein Vater eine Tabelle angelegt, mit Datum und Summe der Einzahlung. Ob er den Schuldner ebenfalls für seine Rückzahlung eine Quittung gegeben hat, weiß ich nicht. Glaube ich aber nicht, weil dieser ein sehr schlampiger Kerl ist, und von kaufmännischen Sachen keine Ahnung hat.

Nun hat mein Vater, dumm wie er leider war...

Trotz der Restschuld von 250 € ihm 2008 bis 2009 noch einmal 3400 € geliehen! Das Geld bzw. die Summen hat er extra von mehreren Sparbüchern dazu abgehoben, und sich auch wieder alles vom Schulder quittieren lassen.

Hier gibt es weder Belege, daß der Schulder das Geld zurück gezahlt hat, noch hat mein SEHR gewissenhafter Vater Rückzahlungen in die Tabelle eingetragen.

Somit schuldet der Mann uns nun 3650 €, die wir (meine Mutter und ich), die wir nach dem Tod meines Vaters nun selber schauen müssen, wie wir über die Runden kommen, gerne zurück.

Welche Rechte haben wir?
Die Schulden sind ja wohl hoffentlich dem Kerl nicht durch den Tod meines Vaters erlassen, oder?

Wir können ja Belegen, daß der Schuldner das Geld bekommen hat, er aber nicht, daß er es zurückgezahlt hat. (wenn wir gemein wären, könnten wir behaupten, auch von 1. Kredit keine Rückzahlung erhalten zu haben, was wir aber nicht tun werden).

Wir wollen ihn anrufen, und die Rückzahlung verlangen. Aber er wird mit Sicherheit Theater machen! Er wird sehr leicht frech und sogar gewalttätig. Falls wir ein Recht auf der Geld haben wollen wir nicht daruf verzichten, es notfalls einklagen.

Weiß jemand, wie hier die Rechtslage aussieht?

Vielen Dank im voraus!

Liebe Grüße

Sheera

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48506 Beiträge, 17106x hilfreich)

quote:
Die Schulden sind ja wohl hoffentlich dem Kerl nicht durch den Tod meines Vaters erlassen, oder?


Nein, die Ansprüche sind an die Erben übergegangen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sheera
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Puh, danke! das ist ja schon mal eine gute Nachricht!
Wir ärgern uns beide so, wie mein Vater so dumm sein, und dem soviel Geld leihen konnte. Wenigstens hat der die Belege gesammelt...


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, ich würde dem Schuldner einen Einschreibebrief mit Rückschein schicken in dem steht, dass mit dem Tod des Gläubigers ( Euer Vater ) der Rückzehlungsanspruch aus dem gewährten Darlehen von noch ( Summe nennen ) auf Euch übergegangen ist. Setzt ihm eine Frist , bis wann die geschuldete Summe entweder ganz oder in welchen Raten , zu welchem Zeitpunkt , an Euch zu zahlen ist. Teilt ihm auch mit, dass Ihr , sollte er sich weder melden , noch die Fristen einhalten , Ihr Euren Anspruch gerichtlich einklagen werdet. Das ist erst einmal ein Schuss vor den Bug. Mündlich macht Ihr gar nichts, denn Ihr müsst Euch weder beleidigen noch beschimpfen lassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48506 Beiträge, 17106x hilfreich)

Der Schuldner hat jedoch das Recht zu verlangen, dass Ihr Eure Erbenstellung durch einen Erbschein nachweist. Auf die bloße Behauptung, dass Ihr geerbt habt, muss er sich nicht verlassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheera
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Aha, vielen Dank!

Meine Mutter will auf jeden Fall erst mit ihm reden. Aber er wird 100 pro lospauken!
Unser Dorf ist sehr klein, und man will mit niemanden Ärger haben. Obwohl mir das in diesem Falle egel wäre. Schließlich schuldet er uns was, und nicht wir ihm. Schon daß er mit dem ersten Kredit, den er 2003 bekam, erst 2005 anfing, mit Summen wir 20 € abzubezahlen ist eine Frechheit! Wenn er nicht mit seiner Kneipe scheitern gegangen wäre, hätte mein Vater die damalige Restsumme bis heute noch nicht wieder.
Und dann gibt der Mann diesem Kerl noch mal einen so hohen Kredit.... unbegreiflich!

Zu Eurem Vorschlag: Es geht ja um 3650 € Restschuld. Welche Rückzahlungstermine und Summen sollte man denn setzen? Solle dieses Schreiben nicht besser ein Anwalt aufsetzen?
Ich kann mir auch gut vorstellen, daß er sich bei uns nichts draus macht, selbst wenn es per Einschreiben kommt.

Liebe Grüße

und vielen Dank Sheera


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#6
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn Ihr schon jetzt wisst, dass der Schuldner Eure Zahlungsaufforderung ignoriern wird, dann könnt Ihr selbverständlich einen Anwalt damit beauftragen. Eine andere Variante ist ein Mahnbescheid, den Ihr ihm über die geschuldete Summe , plus Kosten des Mahnbescheides ,plus Zinsen schicken könnt. Widerspricht er dem nicht, dann könnt Ihr einen Vollstrckungsbescheid erwirken und den guten Mann pfänden lassen. Bei Widerspruch müsst Ihr dann klagen. Alle anfallenden Kosten muss der Schuldner tragen.

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-- Editiert am 03.07.2010 13:49

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#7
 Von 
Sheera
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank!

Jetzt müssen wir nur noch festlegen, wann er welche Summen zahlen soll. Ich persönlich glaube ja nicht, daß wir auch nur einen müden Euro von ihm sehen werden!

Liebe Grüße

Sheera

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#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 469x hilfreich)

ICH würde wie folgt vorgehen:
Der Schuldner, die Erben und ein neutraler Dritter (am besten ein gemeinsamer Freund) sollten sich treffen und eine Rückzahlungsvereinbarung aufsetzen, die dann von allen unterschrieben wird. Der Dritte scheint mir absolut notwendig, da du jetzt schon auf Krawall gebürstet bist und eine festgefügte, negative Meinung von dem Schuldner hast. Du hast z.B. keine Ahnung wie die Vereinbarung zwischen deinem Vater und dem Schuldner ist. Vielleicht wurde bei dem ersten Kredit ja vereinbart, dass die Rückzahlung erst nach zwei Jahren beginnt. Dein Vater war ja damit einverstanden. Sonst hätte er ihm ja nicht noch einmal Geld geliehen.
Der erste Kredit war schon zu über 90% zurückgezahlt. Für mich ist das ein Anzeichen, dass der Schuldner zu seinen Verbindlichkeiten steht - was aber nicht ausschließt, dass er auf stur schaltet, wenn er schräg von der Seite angemacht wird. Wilde Einschreiben oder gar Anwaltsbriefe rufen in vielen Fällen diese Reaktion hervor.
Gibt es einen Vertrag über den 2. Kredit, oder ist aus den Quittungen zu erkennen, dass das Geld nur geliehen ist?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sheera
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, das war damals so: Bei dem ersten Kredit hat ihm mein Vater in bar das Geld gegeben - ohne Vertrag, nur auf müdliche Vereinbarung, das der Schulder im das Geld zurück zahlen will. Mein Vater hat sich aber über den Empfang des Geldes vom Schulder eine Quittung ausstellen lassen, was dieser aber nicht so gerne wollte.

Der hat meinen Vater immer voll ausgenutzt. Mein Vater war leider dumm genug.

Der Schuldner hatte damals eine Kneipe übernommen. Alle sagten, damit würde er auf jeden Fall "abstürzen". Aber er (kaufmännischer Laie, Großmaul und Alkoholiker) übernahm die Kneipe trotzdem. Mein Vater hatte alle kaufmännischen Sachen für Ihn gemacht. Inklusivive zum Anwalt, Bank (da diese dem Kerl so kein Geld mehr geben wollte) zu gehen. Alles ohne einen Pfennig oder ein Wort des Dankes. Schön rumgesoffen auf meines Vaters Kosten haben sie jedes Mal, wenn es was zu tun gab dann auch noch.... Das war 2003.

2005 hat er endlich angefangen, zurückzuzahlen Wie gesagt in lächerlichen Beträgen von 20 - 50 €. Allein, daß er so spät damit begann ist eine Frechheit!
Aber leider konnte mein Vater sich auch nicht gut durchsetzen, und hatte wohl auch etwas Angst vor dem Kerl.
Der einzige größere Betrag muß aus der Auflösung der Kneipe stammen. Das waren dann 2850 €. Wenn das nicht gewesen wäre, hätten wir bis heute noch keinen größeren Betrag vom ersten Kredit zurückerhalten.

Ich bin mir auch 100% ig sicher, das der Schuldner, schlampig wie er ist, keinen Belege von meinem Vater für die Rückzahlungen (mehr) hat. Mein Vater hat alles auf einer Liste vermerkt. Die Kopien eines so Beleges hätte mein Vater aufgehoben. Also hat der Kerl keine haben wollen.

Wenn man gemein wäre, könnte man ja behaupten, auch vom ersten Kredit sei nichts zurückbezahlt - beweisen könne der Mann das nicht! Aber das tun wir ja nicht. (Obwohl wir Grund dazu hätten, denn der hat meinen Vater immer auf seine eigene Familie aufgehetzt...)

Beim neuen Kredit 2008, hat mein Vater auf die Quittungen vorgesehene Rückzahlungstermine draufgeschrieben. Da steht z.B. "Rückzahlung Anfang Mai 2009" usw. Trotzdem wurde nichts gezahlt. Er hatte auch lange mit sich gerungen, ob er ihm nochmal was - und dann soviel - geben soll. Von 4 Sparbüchern hat er dann Teilbeträge abgehoben, um nicht zuviel Zinsen zu verlieren. Ist alles ganz genau vermerkt. Mein Vater war sehr gewissenhaft.

Das wird ganz schön was werden, was wir nun am Hacken haben!.

Viele Grüße

Sheera

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