Schuldschein geerbt, Verjährungsfrist?

6. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
nona
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)
Schuldschein geerbt, Verjährungsfrist?

Mein Vater hat von seinem verstorbenen Bruder einen Schuldschein über 1.500 E geerbet. Der Schuldschein ist aus dem Jahre 2000. Frage: Wann verjährt bei Nichtzahlung solch ein Schuldschein. Der Schuldner vertröstet mn Vater immer wieder. Da die Summe nicht rießig ist u. sich das ganze auf dem Dorf absspielt scheut sich mn Vater zum Gericht zu gehen. Was soll er tun? Welche Kosten entstehen beim Gericht, mn Vater ist schon fast 80 Jahre alt und es belastet ihn imer wieder nach dem Geld zu fragen. Danke für die Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Der Schuldschein dürfte bereits verjährt sein, wenn die Schuld nicht zwischenzeitlich erneut anerkannt wurde.

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.

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