Schuldschein geerbt

3. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sina T.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldschein geerbt

Nach dem Tod eines sehr guten Freundes meines Vaters meldete sich dessen Sohn bei mir und sagte, mein Vater habe noch Schulden in Höhe von 60.000 Euro bei seinem (wie gesagt kürzlich verstorbenen) Vater. Er sagte, ihm liege ein Schuldschein vor; ich habe diesen Schuldschein nicht gesehen, halte es aber für möglich, dass es ihn gibt. Die Schulden sollen aus einem Immobiliengeschäft in den Neunzigerjahren stammen, damals hat der inzwischen verstorbene Freund meinem Vater ein Haus verkauft. Angeblich hat mein Vater nicht gleich den vollen Kaufpreis bezahlt. Laut Kaufvertrag gab es keine Nebenabreden. Mein Vater bestätigt, einen Teil des Kaufpreises später in bar bezahlt zu haben, beteuert aber, seine Schulden schon Jahre vor dem Tod seines Freundes abbezahlt zu haben. Er sagt, er habe ihm regelmäßig ein paar tausend Euro in bar in die Hand gedrückt. Diese Zahlungen hat er sich aber nicht quittieren lassen. Mein Vater ist jetzt 80 und manchmal etwas vergesslich, aber er ist nicht dement und ich bin sicher, dass er sich an diese Dinge sehr wohl erinnern kann. Ich nehme an, dass der Sohn seines Freundes warten wird, bis mein Vater nicht mehr lebt, und dann von uns Kindern die Zahlung der 60.000 Euro verlangen wird. Kann mir jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der eine hat etwas Handfestes - einen Schuldschein - in der Hand.

Der andere beruft sich nur auf seine eigene Aussage die keiner bestätigen kann, da angeblich bar gezahlt worden sein soll.

Wem würdest Du glauben, wenn es sich um Fremde handeln würde?

Und warum hat Dein Vater dn Schuldschein nach Ablösung des Kredits nicht zurückverlangt?

Berry

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#2
 Von 
Sina T.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, aber ich habe nach der Rechtslage gefragt und nicht danach, wem man hier eher Glauben schenken würde. Das sind meiner Ansicht nach zwei verschiedene Paar Schuhe und darum geht es vor Gericht auch nicht wirklich, das brauche ich wohl nicht näher auszuführen...

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Der Vater sollte die Einrede der Verjährung geltend machen.

Ist schon die richtige Richtung, aber noch beser: gar nichts machen.
Wer fordert, muss seine Forderung belegen.
Der Schuldschein muss schon sehr ausgefeilt formuliert sein, um na so langer Zeit noch rechtsgültig eine Forderung zu begründen. Da im Kaufvertrag nichts steht, ist das wohl ein privates Schriftstück.
"ich schulde dem A 60.000€" ist nach drei Kalenderjahren verjährt, "ich schulde dem A 60.000€ und zahle die bis spätestens Ende 2020 zurück" verjährt am 1.1.2024.
Also: so lange ihr den Inhalt nicht kennt, könnt ihr da nichts großes machen.

Natürlich solltet ihr beachten, dass die Einrede der Verjährung unverzüglich gestellt werden muss. Sobald eine konkrete Forderung kommt (nicht "ich hab nen Schuldschein" sondern "zahlt die Schulden") würde ich widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sina T.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, @quiddje, für diese ausführliche Antwort. Habe ich es richtig verstanden, dass die Einrede der Verjährung erst dann unverzüglich geltend gemacht werden sollte, wenn eine konkrete Forderung kommt? Oder jetzt schon, ohne Genaueres zu wissen? Wäre doch eigenartig, Verjährung für etwas zu beantragen, das man längst beglichen hat. Könnnte das nicht ein unkluger Schachzug sein, sollte die Sache wirklich irgendwann vor Gericht landen?

Danke vielmals vorab!

-- Editiert von Sina T. am 04.09.2020 13:05

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):


Zitat (von quiddje):
Da im Kaufvertrag nichts steht, ist das wohl ein privates Schriftstück.


Was hier der Hintergrund ist, sollte sich einem doch wohl erschließen.


Eine eingetragene Schuld würde nicht verjähren (denke ich mal), ein selbst entworfener Schuldschein schon.

Ich würde es machen wie quiddje, nix, abwarten bis man die Schuld schriftlich einfordert, dann kann hat man auch den Schuldschein in Kope.

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