Schuldscheine geerbt

19. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
1508
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldscheine geerbt

Hallo
Zum Sachverhalt:
In den Unterlagen der Verstorbenen wurden u.a. einige handgeschriebene Schuldscheine gefunden. Diese Schuldscheine weisen alle ein Datum, die Summe und eine Unterschrift auf. Allerdings kein Fälligkeitsdatum und stammen alle aus den Jahren 1993,1994 und 1997.
Nun zu meiner Frage.
Können die Beträge beim Schuldner eingefordert werden?
Verjähren diese Schuldscheine?
Vielen Dank in voraus für die Antworten.
Gruß 1508

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Summe aus den Schuldscheinen bei dem Schuldner einfordern:
Sie müssen nachweisen, dass die Schuldscheine durch Erbe in Ihren Besitz gelangt sind.
Prüfen Sie (oder besser noch: Lassen Sie durch einen Anwalt den Text der Urkunden (Schuldscheine) prüfen).
Wenn Sie die Möglichkeit haben, prüfen Sie gleichfalls die Echtheit der Unterschrift des Schuldners unter den Schuldscheinen.
Schuldscheine beweisen, das Gelder als Darlehen gegeben worden sind. Wenn keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen ist, verjährt diese Schuld nicht.
Dies aber nur als erste Orientierung!
Grundsätzlich können Sie als Erbe die Schuld beanspruchen, besser wäre es, wenn Sie dies durch einen Anwalt vor Ort prüfen und erledigen lassen.
Gruß
Sparafucile

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen