Hallo
Zum Sachverhalt:
In den Unterlagen der Verstorbenen wurden u.a. einige handgeschriebene Schuldscheine gefunden. Diese Schuldscheine weisen alle ein Datum, die Summe und eine Unterschrift auf. Allerdings kein Fälligkeitsdatum und stammen alle aus den Jahren 1993,1994 und 1997.
Nun zu meiner Frage.
Können die Beträge beim Schuldner eingefordert werden?
Verjähren diese Schuldscheine?
Vielen Dank in voraus für die Antworten.
Gruß 1508
Schuldscheine geerbt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Summe aus den Schuldscheinen bei dem Schuldner einfordern:
Sie müssen nachweisen, dass die Schuldscheine durch Erbe in Ihren Besitz gelangt sind.
Prüfen Sie (oder besser noch: Lassen Sie durch einen Anwalt den Text der Urkunden (Schuldscheine) prüfen).
Wenn Sie die Möglichkeit haben, prüfen Sie gleichfalls die Echtheit der Unterschrift des Schuldners unter den Schuldscheinen.
Schuldscheine beweisen, das Gelder als Darlehen gegeben worden sind. Wenn keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen ist, verjährt diese Schuld nicht.
Dies aber nur als erste Orientierung!
Grundsätzlich können Sie als Erbe die Schuld beanspruchen, besser wäre es, wenn Sie dies durch einen Anwalt vor Ort prüfen und erledigen lassen.
Gruß
Sparafucile
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