Schweizer Erbrecht und Vorerbe

28. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
delos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schweizer Erbrecht und Vorerbe

Hallo Zusammen,

Leider ist mein Vater gestorben und meine Halbgeschwister habe ein 21 Jahre altes Testament hervorgezaubert.
Ums kurz zu machen. Vor 21 Jahren wollte mich mein Vater enterben, weil sich meine Mutter von ihm getrennt hat. Damals hat er offenbar ein Testament verfasst, das mich auf den Pflichtteil setzt und meine zwei Halbgeschwister den Rest bekommen. Ebenfalls im Testament erwähnte seine "neue" Frau bei ihrem Ableben meinen Vater als Vorerben und Nacherben meine Geschwister einzusetzen. Sie starb tatsächlich 5 Tage vor meinem Vater. Das Testament wurde damals in der Schweiz erstellt und soll ausdrücklich nach schweizer Erbrecht durchgeführt werden. Seit 15 Jahren lebten sie aber wieder in Deutschland. Meine Frage nun: Ist diese Testament überhaupt gültig da schweizer Erbrecht? Habe ich Anspruch auf den Pflichtteils des Pflichtteils meines Vaters an seine Frau da sie vorher verstarb (sie mochte mich nicht, da ich der Sohn ihre "Vorgängerin" war. Meine Geschwister sind übrigens nicht die Kinder der Frau meines Vaters. Kompliziert, nicht? Aber interessant ;-) Grüsse, delos

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Nach meiner Einschätzung kann ein in Deutschland lebender deutscher Staatsangehöriger nicht einfach ausländisches Erbrecht verfügen. Es gilt daher das deutsche Erbrecht.

Auf der anderen Seite macht diese Verfügung das Testament nicht unwirksam, es wird lediglich nach deutschem Recht ausgelegt.

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich Anspruch auf den Pflichtteils des Pflichtteils meines Vaters an seine Frau da sie vorher verstarb <hr size=1 noshade>


Nein, da Du nicht Erbe Deines Vaters geworden bist (§ 2320 BGB ).

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
delos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke für die rasche Antwort aber ich verstehe offenbar 2320BGB nicht richtig. Bin ich nicht Pflichtteilserbe vom Pflichtteilserben? Also erbe ich nicht den Pflichtteil des Pflichtteils meines Vaters?

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Der Beitrag ist aus 2011!

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