Schwester Hauskauf

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Diethelm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwester Hauskauf

Hallo,...

meine Schwester zog vor einigen Jahren in ein neues Haus ! Einen großen Zuschuss hat Sie von meiner Mutter für den Hauskauf erhalten. ( Meine Mutter wohnt auch in diesem Haus ) Wir ich erfahren habe läuft der "Hauskauf" auf meiner Schwester.
Wie sieht es da mit dem Erbe aus. Kann ich einen Teil vom Zuschuß einfordern?

Freue mich auf die Antworten.

Beste Grüße

Diethelm


Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32232 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Diethelm):
Wie sieht es da mit dem Erbe aus.
Wer ist denn gestorben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diethelm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um meine Mutter.
Sie lebt noch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Vor dem Erben kommt das Sterben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zu Lebzeiten der Mutter hast du keine Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Diethelm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn Sie stirbt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Muss man rechnen.

Um es zu vereinfachen: wenn sie in frühstens 10 Jahren stirbt, muss man nicht mehr rechnen, dann gibt es keinerlei Ausgleichsansprüche mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Um es zu vereinfachen: wenn sie in frühstens 10 Jahren stirbt, muss man nicht mehr rechnen, dann gibt es keinerlei Ausgleichsansprüche mehr.


Das ist nicht weniger als grober Unfug.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Es gibt einen Ausgleichsanspruch nach § 2050 BGB. Allerdings bezieht sich der nur auf das beim Tod der Mutter noch vorhandene Erbe. Einen Anspruch gegen die Schwester gibt es nach Ablauf von 10 Jahren nicht mehr.

Ob es vor Ablauf von 10 Jahren einen Pflichtteilergänzungsanspruch gibt hängt von den genauen Vermögensverhältnissen der Mutter ab.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

§ 2050 BGB unterliegt nicht der Zehn-Jahres-Frist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
§ 2050 BGB unterliegt nicht der Zehn-Jahres-Frist.


Habe ich auch nicht behauptet. Aus § 2050 BGB ergeben sich jedoch keine Ansprüche gegen die Schwester.

Diese Vorschrift führt daher nur dann zu einem vollständigen Ausgleich, wenn die Mutter noch weiteres ausreichendes Vermögen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von hh):
wenn die Mutter noch weiteres ausreichendes Vermögen hat.


Würde ich als Mutter von einer solchen Fragestellung Wind bekommen, wüsste ich was mit meinem Vermögen passieren würde.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Vorausgesetzt, die Mutter des Fragestellers verstirbt, es tritt die gesetzliche Erbfolge ein und der Fragesteller wird neben seiner Schwester zum Erben berufen, dann bestünde selbstverständlich eine Ausgleichspflicht der Schwester nach § 2050 BGB gegenüber dem Fragesteller. Die Ausgleichspflicht beschränkt sich hierbei auf Ihren Erbteil.



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen