Schwester gestorben wer zahlt die Beerdigungskosten?

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb466913-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwester gestorben wer zahlt die Beerdigungskosten?

Guten Tag,

es geht um folgendes. Im Januer ist meine Schwester verstorben. Ich habe seid über 17 Jahren keinen Kontakt mehr mit ihr gehabt.
Sie lebte mit Ihrem Lebensgefährten in dessen Wohnung. Nachdem ich von Ihrem Tod erfuhr haben ich und meine Kinder das Erbe ausgeschlagen. Daraufhin hat der Lebensgefährte meiner Schwester die Beerdigung alleine organisiert und bezahlt.
Nun bekomme ich HEUTE ein Schreiben seines Anwalts ich möchte mich doch zur Hälfte an den Beerdigungskosten beteiligen, da ansonsten die komplette Beerdigung zahlen müsste und er mir quasi so das Angebot macht, die Häfte zu übernehmen. Die Frist der Zahlung ist bis zum 02.06.17!!!! Wenn ich das Angebot ablehne wird ein Gerichtsverfahren auf mich zukommen und ich müsste die gesamte Summe zahlen.

Es wäre sehr freundlich wenn mir jemand einen kompetenten Rat geben könnte.

Vielen Dank

LG Irene





-- Editier von fb466913-79 am 31.05.2017 17:00

-- Editier von fb466913-79 am 31.05.2017 17:31

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Der Erbe hat die Bestattungskosten zu tragen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html

Sollte es keine Erben geben, haben die engsten Verwandten die Bestattungskosten hierfür aufzukommen (auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde). Das regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Der LG kann die verauslagten Kosten einfordern.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen