Schwiegersohn soll nie Haus erben

4. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)
Schwiegersohn soll nie Haus erben

Hallo,
meine Großmutter hat ein Haus. Meine Mutter hat keine Geschwister und ich bin das einzigste Kind meiner Eltern.
Nun ist es so, dass das Verhältniss meiner Oma zu meinem Vater sehr schlecht ist und sie nicht will, dass er jemals das Haus bekommt bzw. einen Anspruch darauf hat. Wenn jetzt der "Normalfall" eintritt und meine Mutter alles alleine erbt und ich dann irgendwann später einmal, kann man meinen Vater überhaupt ausschliessen? Er hätte doch durch den Tod meiner Mutter einen Pflichtteilanspruch!? Was könnte meine Oma jetzt machen bzw. meine Mutter nachdem sie geerbt hat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Der Pflichtteilsanspruch ist "nur" Geld, er würde also in so einem Fall nicht Eigentümer des Hauses werden.
Bei Tod deiner Oma erbt sowieso nur die Mutter (wenn nicht testamentarisch anders festgelegt).
Wenn deine Mutter ohne Testament stirbt und zum Zeitpunkt ihres Todes mit deinem Vater verheiratet ist, erbt er allerdings mit. Das kann sie durch Testament ausschließen, dann bleibt ihm auch bei Ehe nur ein Pfichtteilsanspruch, ohne Ehe gar nichts.
Wenn du das Haus geerbt hast und stirbst, ohne Kinder zu hinterlassen, wird er wieder entweder Erbe oder, wenn Testament vorhanden, Pfichtteilsberechtigt.

Wie steht denn dein vater zu der ganzen Angelegenheit? Er könnte ja um des lieben Friedens willen einen Erbverzichtsvertrag mit deiner Oma abschließen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Er könnte ja um des lieben Friedens willen einen Erbverzichtsvertrag mit deiner Oma abschließen.
Da er auf den Tod der Großmutter nicht erbberechtigt ist, kann er diesbezüglich nicht auf ein Erbe verzichten.


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#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Oder die Oma vererbt das Haus direkt ihrer Enkelin und räumt
ihrer Tochter den Nießbrauch, oder lebenslanges Wohnrecht,
als Ersatz für den Pflichtteil ein.


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#5
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Da mein Vater nichts von den Plänen meiner Oma weiß, gibt es nichts zum unterschreiben. Es geht halt darum, dass er, falls er länger als meine Mutter lebt, das Haus nicht verkaufen kann oder er neu Heiratet und es dann vielleicht sogar noch fremde bekommen.

Eine andere Möglichkeit, als das es mir meine Oma direkt vererbt, gibt es nicht?

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Selbst wenn Sie das Haus erben, erbt Ihr Vater es von Ihnen, wenn Sie sterben (und Ihre Mutter schon tot ist). Alle Eventualitäten kann man nicht auschließen. Die Oma kann lediglich ein Testament für den Fall ihres eigenen Todes machen. Was danach passiert, kann sie nicht bestimmen.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Da ich selbst bereits Kinder habe erbt mein Vater doch nichts mehr!

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Eine andere Möglichkeit, als das es mir meine Oma direkt vererbt, gibt es nicht?


Doch, sie könnte Deine Mutter als Vorerbin und Dich als Nacherbin einsetzen.

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#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
Doch, sie könnte Deine Mutter als Vorerbin und Dich als Nacherbin einsetzen.


Genau das ist die Lösung für derartige Fälle: damit kann die Oma sicherstellen, das nur die Enkelin das Haus bekommt.

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