Schwiegervater verstorben mit Schulden, Erbe ausschlagen

28. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.07.2018 18:12:55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwiegervater verstorben mit Schulden, Erbe ausschlagen

Hallo zusammen,

Der Vater meiner Freundin (wir sind nicht verheiratet) ist vor zwei Monaten im Mai an Krebs verstorben.
Es existiert kein Testament.

Er selbst war neu verheiratet.

Vor ca. 5 Wochen haben meine Freundin und ihre Schwester beim Nachlassgericht angerufen, dort wurde ihnen mitgeteilt, dass ein Schreiben an die Stiefmutter geht und sie das Ausfüllen soll und zurückschicken soll und wenn meine Freundin und ihre Schwester nichts weiter hören würden ist der Fall vom Tisch und falls ein Schreiben kommt müssen meine Freundin und ihre Schwester ausschlagen. Ihre Schwester hat auch gesagt das sie (meine Freundin und sie) Ausschlagen würden.

Heute kam ein Brief eines Inkassounternehmens welche ein Forderung von über 8000€ an Tilgung der Bank beansprucht.

Nun meine Frage, da wir noch keinen Brief oder Rückmeldung weder von Nachlassgericht noch sonst was haben, können wir am Montag immernoch anrufen und einen Nachweiss der Ausschlagung beantragen oder ist das schon zu spät?

Wir machen uns jetzt Sorgen, dass wir die 8000€ tragen müssen, welche wir absolut nicht aufbringen können.

Wie lange dauert im Allgemeinen bis ein Brief vom Nachlassgericht kommt?
Und wann beginnt die 6 Wochen Frist um Auszuschlagen

MFG Matthias


-- Editiert von Zepfmtt am 28.07.2018 16:22

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8 Antworten
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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Zepfmtt):
Und wann beginnt die 6 Wochen Frist um Auszuschlagen


Ab Kenntnis des Todes. Sich auf ein Telefonat verlassen war sehr naiv.

Ggf. Nachlassinsolvenz beantragen.

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#3
 Von 
guest-12328.07.2018 18:12:55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Telefonat war ja mit dem Nachlassgericht. Dort wurde ihr gesagt, dass die Stiefmutter erst was ausfüllen muss. Das war vor 4 Wochen und wenn wir nichts hören ist die Sache für uns beendet und falls was kommt können wir ausschlagen. ?

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#5
 Von 
guest-12328.07.2018 18:12:55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

OK... Muss man gleich so pampig werden? Danke und tschüss!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.07.2018 18:12:55):
OK... Muss man gleich so pampig werden? Danke und tschüss!


Das war jetzt nicht pampig, zumal einem geholfen wurde?

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Eine Ausschlagung ist nicht mehr möglich.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html

Zitat:
Dort wurde ihr gesagt, dass die Stiefmutter erst was ausfüllen muss. Das war vor 4 Wochen und wenn wir nichts hören ist die Sache für uns beendet und falls was kommt können wir ausschlagen. ?

Das ist Blödsinn.

Auch jetzt gibt es noch Möglichkeiten die Erbschaft auf den Nachlass zu begrenzen (Anfechtung Erbschaft, Dürftigkeitseinrede, Nachlassinsolvenz). Man sollte sich schnellstens informieren, sonst bleibt man auf den Schulden sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
Eine Tochter weiß doch, dass sie erbberechtigt ist
das wissen Leute, die mit Erbrecht zu tun haben oder hatten. sehr viele menschen glauben, dass Ehe automatisch zum Erbe/zur Rechtsnachfolge führt

Zitat (von Tasti123):
Sich auf ein Telefonat verlassen war sehr naiv.
wenn ich als Laie beim NLG anrufe, um mich für meinen speziellen Fall zu erkundigen, gehe ich davon aus, eine sach- und fachlich richtige Antwort zu erhalten. beweisbar oder nicht, es ist eine Unverschämtheit Falschauskünfte zu geben, dann doch lieber gar keine oder der Hinweis zum Anwalt.

entschuldigt, ich möchte es nicht diskutieren, sondern dafür sensibilisieren,
dass hier absolute Laien, i.d.R. in einer Ausnahmesituation, fragen, da braucht man kein weiß-man-doch oder naiv

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