Folgende Annahme: Erbe A gegen Erbe B
A stellt 1. Zahlungsklage wegen Erbstreit in Sachen einer Immobilienüberlassung.
2. Hilfsweise auf Feststellung.
LG weist 1 wegen angeblich falscher Antragsstellung zurück und erkennt aber auf
2 Feststellung.
B geht in Berufung A nicht.( Anwaltsversäumnis )
OLG ändert LG - Urteil zu Gunsten B indem es Feststellungsurteil 2 aufhebt.
Da A gegen LG - Urteil nicht angegangen ist, ist 1 obwohl fälschlicher Weise vom LG zurück gewiesen wurde, wohl inzwischen rechtskräftig geworden.
Was bedeutet es wenn das OLG trotzdem in „Nebenentscheidungen“ sagt:
Dem Kläger steht allerdings ein Wertersatzanspruch in der Höhe zu, mit dem der Wert der Wohnung den Erbteil übersteigt?
Wer hat in dieser kniffligen Frage eine Idee?
Schwieriges Problem in Erbauseinandersetzung
Kann man so schlecht sagen.
Ich vermute, dass der Satz eher in der Begründung des Urteils stand. Dann hat das keine direkten Auswirkungen, sondern ist nur dann interessant, wenn man gegen das Urteil angehen will.
Vielleicht ein Fingerzeig, auf welche Gründe man ein weiteres Vorgehen stützen kann? (ev. neue Klage mit anderen Anträgen?)
Würde ich mit dem Anwalt besprechen.
Richtig, der Satz stand unter Gründen Abschnitt Nebenentscheidungen.
Aber angenommen es wäre noch ein dritter Miterbe da und die Aussage des OLG lautet:
Dem Kläger und den weiteren Miterben steht........dann weiter wie vorher.
Könnte es sein dass A seinem Anspruch auf Grund des LG-Urteils verlustig ginge, während der Erbe C diesen bei der Auseinandersetzung geltend machen könnte?
Und in welcher Form könnte eventuell der zu Unrecht abgewiesene aber seinerzeit richtig gestellte Antrag neu belebt werden?
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Meinst Du ernsthaft, das Du hier brauchbare Antworten erhälst, wenn Du einen einzelnen Satz aus einem Urteil zur Beurteilung vorlegst?
Ja, hatte ich eigentlich geglaubt.
Will aber gern noch mal versuchen zu erläutern, um was es mir eigentlich geht.
Die Frage ist einfach die:
Kann A trotz rechtskräftig abgewiesenem Klageantrag, auf Grund dieser Nebenentscheidung, seinen Immobilienerbanspruch gelten machen?
Gruß Hermann1
Nein!
Nochmal: es ist völlig egal, was in den Gründen der Entscheidung steht. Daraus ergibt sich kein Anspruch des Klägers.
Und eine rechtskräftig abgewiesene Klage, ist rechtskräftig abgewiesen. Daran lässt sich nichts mehr ändern.
Im Eingangsposting schreibst Du, dass du eine Zahlungsklage gegen den Erben erhoben hast. Fein, das kann alles Mögliche sein.
Möglicherweise hast Du zwar nicht aus dem Grund, den du zunächst verfolgtest einen Zahlungsanspruch ggü. dem Erben, aber aus einem anderen Grund einen anderen Zahlungsanspruch, den Du bislang nicht eingefordert hast.
Woher soll das einer bei der dünnen Sachverhaltsdarstellung ahnen?
Wenn du dir Hoffnungen machst, besprich das mit deinem Anwalt.
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