Hallo zusammen.
Der Sachverhalt setzt sich aus zwei Teilen zusammen
Ich hab einen Anteil an einer Erbengemeinschaft (die seit 24 Jahren besteht) geerbt. Sie besteht aus 4 Leuten, welche untereinander zerstritten waren. Nun bin ich für meine Mutter eingetreten und will diese leidige Gemeinschaft endlich auflösen. Mir ist aufgefallen, dass kurz nach dem Tod meines Uropas (Erblasser) mehrer Konten durch Mitglieder der EG geschlossen wurden (fünf Konten bei einer Volksbank).
Diese Konten tauchten in keinem Nachlassverzeichnis auf und bis vor wenigen Wochen wusste ich davon nichts. Auch mein Onkel, der ebenfalls Mitglied ist wusste davon nichts (hatte mehrer Anfragen an die Bank vor Jahren gestellt).
Habe also bei der Bank angerufen und sie konnten mir nur die Konten bestätigen und dass sie nicht mehr existieren, sagen aber sie hätten keine Kontoauszüge mehr.
Da ich der EG einen Auflösungsvorschlag unterbreiten möchte, bei denen ich grundsätzlich mehr Grundbesitz bekäme, kann ich dann hergehen und sagen "Ich gehe davon aus auf den Konten war ein Betrag von X, welcher der Höhe meiner eventuellen Ausgleichszahlung für den Grundbesitz an euch entspricht? Diese Annahme gilt solange, bis mir das Gegenteil bewiesen werden kann"
Es ist zwar sehr weit hergeholt das so zu sagen aber ich sehe keine andere Möglichkeit mehr.
Teil 2:
Neben der EG gab es vor vielen Jahren eine andere EG, welche bereits aufgelöst wurde. Im nachhinein kam heraus, dass in der bereits aufgelösten EG Dinge verteilt wurden die jetzt eigentlich in die EG vom Teil 1 gehören. Ist es möglich da noch etwas zu ändern? Oder ist das schon verjährt (ist ca. 12 Jahre her)?
Danke für eure Hilfe
Schwieriges Thema
5. Juli 2019
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Frage vom 5. Juli 2019 | 09:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwieriges Thema
#1
Antwort vom 5. Juli 2019 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (50112 Beiträge, 17558x hilfreich)
Zitat:Ich gehe davon aus auf den Konten war ein Betrag von X, welcher der Höhe meiner eventuellen Ausgleichszahlung für den Grundbesitz an euch entspricht? Diese Annahme gilt solange, bis mir das Gegenteil bewiesen werden kann
Sagen kannst Du viel, wenn der Tag lang ist. Als Antwort würdest Du von mir bekommen:
Auf den Konten war kein Guthaben? Diese Annahme gilt solange, bis mir das Gegenteil bewiesen werden kann
Zitat:Neben der EG gab es vor vielen Jahren eine andere EG
Wie stark waren denn die beiden EG miteinander verflochten?
#2
Antwort vom 6. Juli 2019 | 13:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die beiden EG waren relativ stark ineinander verwoben weil es Kind und Elternteil waren. Zuerst ist meine Oma und dann mein uropa gestorben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juli 2019 | 14:08
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 513x hilfreich)
Zitat :Da ich der EG einen Auflösungsvorschlag unterbreiten möchte, bei denen ich grundsätzlich mehr Grundbesitz bekäme, kann ich dann hergehen und sagen "Ich gehe davon aus auf den Konten war ein Betrag von X, welcher der Höhe meiner eventuellen Ausgleichszahlung für den Grundbesitz an euch entspricht?
Die richtige Vorgehensweise ist, Deinen Auskunftsanspruch, den Du gegenüber den kontoauflösenden Miterben hast, geltend zu machen.
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