Schwieriges Thema

5. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
DonkeyWonkey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwieriges Thema

Hallo zusammen.

Der Sachverhalt setzt sich aus zwei Teilen zusammen :augenroll:

Ich hab einen Anteil an einer Erbengemeinschaft (die seit 24 Jahren besteht) geerbt. Sie besteht aus 4 Leuten, welche untereinander zerstritten waren. Nun bin ich für meine Mutter eingetreten und will diese leidige Gemeinschaft endlich auflösen. Mir ist aufgefallen, dass kurz nach dem Tod meines Uropas (Erblasser) mehrer Konten durch Mitglieder der EG geschlossen wurden (fünf Konten bei einer Volksbank).
Diese Konten tauchten in keinem Nachlassverzeichnis auf und bis vor wenigen Wochen wusste ich davon nichts. Auch mein Onkel, der ebenfalls Mitglied ist wusste davon nichts (hatte mehrer Anfragen an die Bank vor Jahren gestellt).
Habe also bei der Bank angerufen und sie konnten mir nur die Konten bestätigen und dass sie nicht mehr existieren, sagen aber sie hätten keine Kontoauszüge mehr.

Da ich der EG einen Auflösungsvorschlag unterbreiten möchte, bei denen ich grundsätzlich mehr Grundbesitz bekäme, kann ich dann hergehen und sagen "Ich gehe davon aus auf den Konten war ein Betrag von X, welcher der Höhe meiner eventuellen Ausgleichszahlung für den Grundbesitz an euch entspricht? Diese Annahme gilt solange, bis mir das Gegenteil bewiesen werden kann"
Es ist zwar sehr weit hergeholt das so zu sagen aber ich sehe keine andere Möglichkeit mehr.

Teil 2:

Neben der EG gab es vor vielen Jahren eine andere EG, welche bereits aufgelöst wurde. Im nachhinein kam heraus, dass in der bereits aufgelösten EG Dinge verteilt wurden die jetzt eigentlich in die EG vom Teil 1 gehören. Ist es möglich da noch etwas zu ändern? Oder ist das schon verjährt (ist ca. 12 Jahre her)?

Danke für eure Hilfe :)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50112 Beiträge, 17558x hilfreich)

Zitat:
Ich gehe davon aus auf den Konten war ein Betrag von X, welcher der Höhe meiner eventuellen Ausgleichszahlung für den Grundbesitz an euch entspricht? Diese Annahme gilt solange, bis mir das Gegenteil bewiesen werden kann


Sagen kannst Du viel, wenn der Tag lang ist. Als Antwort würdest Du von mir bekommen:

Auf den Konten war kein Guthaben? Diese Annahme gilt solange, bis mir das Gegenteil bewiesen werden kann

Zitat:
Neben der EG gab es vor vielen Jahren eine andere EG


Wie stark waren denn die beiden EG miteinander verflochten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DonkeyWonkey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die beiden EG waren relativ stark ineinander verwoben weil es Kind und Elternteil waren. Zuerst ist meine Oma und dann mein uropa gestorben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von DonkeyWonkey):
Da ich der EG einen Auflösungsvorschlag unterbreiten möchte, bei denen ich grundsätzlich mehr Grundbesitz bekäme, kann ich dann hergehen und sagen "Ich gehe davon aus auf den Konten war ein Betrag von X, welcher der Höhe meiner eventuellen Ausgleichszahlung für den Grundbesitz an euch entspricht?


Die richtige Vorgehensweise ist, Deinen Auskunftsanspruch, den Du gegenüber den kontoauflösenden Miterben hast, geltend zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.026 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.