Selbstgenutze Immobilien Erbschaftsteuerfrei

28. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
kubbi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstgenutze Immobilien Erbschaftsteuerfrei

Uns wurde vom Notar erklärt, das unabhängig vom Wert keine Erbschaftsteuer anfällt, wenn das erbene Kind / Enkelkind die Immobilien selbst bewohnen wird.

So nun steht so eine Immobilie ja auf Grund und Boden, wird das dann getrennt?

Grundstück als Erbe? Immobilie frei ?

Die Frage ist mir erst später eingefallen und im Netz bin ich nicht fündig geworden

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von kubbi ):
So nun steht so eine Immobilie ja auf Grund und Boden, wird das dann getrennt?

Grundstück als Erbe? Immobilie frei ?

Nein, die Immobilie besteht aus dem Grundstück mit Haus.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Uns wurde vom Notar erklärt, das unabhängig vom Wert keine Erbschaftsteuer anfällt, wenn das erbene Kind / Enkelkind die Immobilien selbst bewohnen wird. Nun ja - auf die Größe der Immobilie kommt es allerdings schon an, wenn auch nicht auf den Wert...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
kubbi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Ein Grundstück aber wenn zwei Einfamilienhäuser drauf stehen, wird’s wohl komplizierter

In einem wohnt der Elternteil dem gehört das Grundstück und in dem anderen das Kind.

Elternteil verstirbt, Kind müsste in das Haus des Elternteils einziehen um das Erbschaftsteuerfrei zu erhalten.

Das andere bliebe dann unbewohnt. Wird das hinzu bewertet?





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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von kubbi ):
Elternteil verstirbt, Kind müsste in das Haus des Elternteils einziehen um das Erbschaftsteuerfrei zu erhalten.


Richtig

Zitat (von kubbi ):
Das andere bliebe dann unbewohnt. Wird das hinzu bewertet?


Das unterliegt dann der Erbschaftsteuer unabhängig davon, was damit passiert. Allerdings hat das Kind auch noch einen Freibetrag von 400.000€, der für dieses Haus genutzt werden könnte.

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#5
 Von 
kubbi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke !

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