Folgender Sachverhalt: 1990 ist mein Großvater verstorben. Er hinterlässt meiner Mutter ein Grundstück. 2013 verstirbt auch meine Mutter. Das Grundstück bleibt in der Zwischenzeit unberührt und wurde auch nicht auf meine Mutter umgeschrieben. 2017 erfahre ich das es diese Grundstück existiert und möchte es gerne verkaufen. Auf dem Grundstück sind Sicherheitshypotheken eingetragen. Summe X von Siemens Ag und Summe X vom Land Baden württemberg ( Steuerschulden von 1972-1974 ) 1977 gab es eine Vollstreckung/ Pfändung vom Finanzamt. In wie fern muss ich heute noch für diese Schulden aufkommen? Das Finanzamt kann mir keine Auskunft darüber geben ob noch eine Schuld besteht da keine Steuernummer und somit auch keine akte zu diesm vorfall existiert oder zumindest nicht auffindbar ist. Hänge hier momentan etwas in der Luft.
Sicherheitshypothek von 1972
26. März 2018
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Frage vom 26. März 2018 | 19:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherheitshypothek von 1972
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. März 2018 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:In wie fern muss ich heute noch für diese Schulden aufkommen?
In vollem Umfang und zwar auch dann, wenn die Ansprüche eigentlich verjährt sind (§ 216 BGB )
Zitat:Das Finanzamt kann mir keine Auskunft darüber geben ob noch eine Schuld besteht
Und Du kannst nicht beweisen, dass die Schuld (teilweise) getilgt wurde?
#2
Antwort vom 26. März 2018 | 23:14
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Na wenn du das nicht beweisen kannst wirst du die Gläubiger bitten der Löschung zuzustimmen. Die werden dann schon melden ob die noch was wollen.
Oft lies man die Grundschuld stehen um Sie ein weiteres mal zu benutzen. Kann also gut sein das alles erledigt ist. Kaum anzunehmen das alle erst mal 30 Jahre warten. Aber das können nur die Partien wissen.
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