Sicherung des Erbes vor 2.Heirat des Vaters möglich?

26. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)
Sicherung des Erbes vor 2.Heirat des Vaters möglich?

In der Ehe meiner Eltern brachte meine Mutter ein Zweifamilienhaus+ Grundstück und mein Vater ein Mehrfamilienhaus+ Grundstück mit.Nach dem Tod meiner Mutter hat mein Vater diesen Mai wieder vor zu heiraten. Diese Frau zieht zu ihm in das Haus (Erbe meiner Mutter) und hat außerhalb noch drei Söhne wohnen.
Wie kann ich das Erbe was meinem Vater von dem (1/2) Haus meiner verstorbenen Mutter gehört vor der Hochzeit so absichern, so dass seine neue Frau und ihre Söhne später keinen Anspruch darauf erheben können.Was für Wege muß ich tätigen, welche Unterlagen benötige ich und was ist wie kostspielig?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Susanne,
stehen Sie sich gut mit ihrem Vater? Dann soll er das Haus als Schenkung auf sie übertragen und sich den Niesbrauch für das Haus per Grundbuch eintragen lassen. (Wichtig: Regelung der Kostenübernahme z.B. bei Reperaturen usw.).

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"sika0304"

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#2
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)

Was beinhaltet eine Schenkung alles? Mein Vater meint er sei dann nur noch "geduldet". Außerdem habe ich gehört dass eine Schenkung derzeit sehr kostspielig sein soll. Wie steht das im Verhältnis zu einem Erbe? Geht so etwas nicht auch im Testament speziell zu berücksichtigen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Ehefrau bekommt immer mindestens den Pflichtteil, also 1/4 des Gesamterbes. Solange dies gewährleistet ist können im Testament beliebige Regelungen festgelegt werden. Die Kinder der neuen Frau sind Deinem Vater gegenüber nicht erbberechtigt.

Die Absicherung muss aber in jedem Fall durch Deinen Vater geschehen. Gegen den Willen Deines Vaters kannst Du nichts erreichen.

Bei einer möglichen Schenkung sollte, wie sika0304 schon vorschlägt, Nießbrauchrecht für Deinen Vater eingetragen werden. Ein Nießbrauchrecht umfasst ein umfängliches Nutzungsrecht für Deinen Vater einschließlich des Rechtes zur Vermietung.

Er darf das Haus nur nicht beleihen, verkaufen, abreißen oder ähnliche Dinge damit machen.

Die neue Frau Deines Vaters müsste allerdings ausziehen, wenn Dein Vater verstirbt, es sei denn, auch sie bekommt das Nießbrauchrecht. Diese Problematik tritt aber auch auf, wenn Du das Haus per Testament erbst. Dieser Fall sollte also in jedem Fall geregelt werden, um späteren Streit zu vermeiden.

Eine Schenkung dürfte einige hundert Euro kosten, abhängig vom Verkehrswert des Hauses.

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#4
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die umfassende Antwort! :-)
Ein paar Fragen habe ich da allerdings noch:
Eine Schenkung kann bis zu bestimmten Höhen kostengünstiger gemacht werden. Wie sehen die derzeit aus? Und wieviel Zeitraum muß dazwischen liegen um eine erneute Schenkung vorzunehmen?
Wieso müsste die neue Frau ausziehen, wenn sie doch auch mind. 1/4 des vollständigen Besitzes meines Vaters erbt, wenn dieser verstirbt? Ist dabei das Niesbrauchrecht nicht automatisch mit übertragen?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die von mir genannten Kosten beziehen sich nur auf die Notar- und Gerichtskosten, die in jedem Fall anfallen.

Als Kind hast Du bei der Schenkungssteuer einen Freibetrag von 205.000€. Da die Hälfte des Hauses schon Dir gehört und der Wert auch nur mit dem Mietwert angesetzt wird (ca. 50% vom Verkehrswert), müsste das gesamte Haus schon einen Verkehrswert von 800.000€ haben, damit Schenkungssteuer anfällt.

Der Freibetrag gilt für alle Schenkungen und Erbschaften von derselben Person innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren.

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#6
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 5x hilfreich)

Spielt es eine Rolle ob die Schenkung meines Vater an mich vor oder nach der Hochzeit mit der neuen Frau stattfindet?

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