Sind Enkel pflichtteilsberechtigt?

19. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sugababe_21
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Enkel pflichtteilsberechtigt?

Hallo,

mein Ops ist verstorben und hat sein Geldvermögen
auf der Bank seiner Schwester überschrieben, er hat einen
Sohn und eine Enkelin hinterlassen.

Sind wir pflichtteilsberechtigt? Und wie macht man solche
Ansprüche geltend?












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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

der Sohn (Dein Vater !?) ist pflichtteilsberechtigt, Du nicht. Deine Grosstante bekommt zunächst das ganze Erbe und Dein Vater hat einen Geldanspruch gegen sie in Höhe des Pflichtteils. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da ohne Testament Dein Vater alles bekommen hätte, kann er die Hälfte des Nachlasses als Pflichtteil verlangen.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
Sugababe_21
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab auf ner Net Seite gelesen das Enkel
Erben erster Ordnung sind, das hat mich so stutzig gemacht!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Wenn Ihr Vater zuvor verstorben ist, dann geht der Pflichtteilsanspruch mE auf Sie über, wenn Ihr Vater allerdings noch am Leben ist, ist er Erbe erster(!) Ordnung, Sie haben keinen Anspruch auf das Erbe.

Gruss

flo

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