Hallo,
mein Ops ist verstorben und hat sein Geldvermögen
auf der Bank seiner Schwester überschrieben, er hat einen
Sohn und eine Enkelin hinterlassen.
Sind wir pflichtteilsberechtigt? Und wie macht man solche
Ansprüche geltend?
Sind Enkel pflichtteilsberechtigt?
19. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 19. November 2004 | 17:56
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Enkel pflichtteilsberechtigt?
#1
Antwort vom 19. November 2004 | 18:55
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 36x hilfreich)
Hallo,
der Sohn (Dein Vater !?) ist pflichtteilsberechtigt, Du nicht. Deine Grosstante bekommt zunächst das ganze Erbe und Dein Vater hat einen Geldanspruch gegen sie in Höhe des Pflichtteils. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da ohne Testament Dein Vater alles bekommen hätte, kann er die Hälfte des Nachlasses als Pflichtteil verlangen.
Gruss Hans-Jürgen
***
#2
Antwort vom 19. November 2004 | 19:00
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab auf ner Net Seite gelesen das Enkel
Erben erster Ordnung sind, das hat mich so stutzig gemacht!?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. November 2004 | 22:06
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 85x hilfreich)
Wenn Ihr Vater zuvor verstorben ist, dann geht der Pflichtteilsanspruch mE auf Sie über, wenn Ihr Vater allerdings noch am Leben ist, ist er Erbe erster(!) Ordnung, Sie haben keinen Anspruch auf das Erbe.
Gruss
flo
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.017
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten