Hallo,
Mein Mann und ich erwerben bald ein Haus und stehen dann beide im Grundbuch. Mein Mann meinte, es wäre sinnvoll, unseren gemeinsamen Sohn als Alleinerben einzusetzen. Wenn wir uns trennen oder einer stirbt, würde so einem eventuellen neuen Lebenspartner nichts vom Haus zustehen. Das finde ich auch gut so, da ich nicht möchte, daß Sohnemann sich dann mit irgendeinem Stiefteil ums Haus streiten muss.
Aber angenommen mein Mann stirbt vor mir und unser Sohn ist schon volljährig: Gehört ihm das Haus dann wirklich komplett alleine, und ich müsste ihm das Haus abkaufen, um weiter darin wohnen zu können? Oder geht dann die Hälfte an mich?
Möchte ungern nochmals erneut jemanden das Haus abkaufen müssen, nachdem wir jetzt Jahrzehnte daran abbezahlen.
Danke für eure Antworten!
Sohn als Alleinerbe, ist das sinnvoll?
17. Oktober 2022
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Frage vom 17. Oktober 2022 | 03:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn als Alleinerbe, ist das sinnvoll?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 08:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Hier bestehen wohl ein paar grundsätzliche Verständnisprobleme Hinsicht des Erb- und Eigentumsrechtes.
Wenn beide Ehegatten im Grundbuch stehen, dann gehört jedem Ehegatten die Hälfte des Hauses.
Vererben kann man nur das, was einem auch gehört, d.h. jeder Ehegatte kann nur seine Hälfte des Hauses vererben.
Die gesetzliche Erbfolge ist, dass der Ehegatte 1/2 erbt und das Kind ebenfalls 1/2. Nach dem Tod des Ehegatten gehört dann dem überblenden Ehegatten 3/4 und dem Kind 1/4. Mit Testament kann jeder natürlich seinen Anteil dem Kind vererben.
Ein gemeinschaftliches Testament wird im Rahmen einer Scheidung bereits durch den Scheidungsantrag unwirksam.
ZitatMöchte ungern nochmals erneut jemanden das Haus abkaufen müssen, nachdem wir jetzt Jahrzehnte daran abbezahlen. :
Dann solltet Ihr Euch mit dem sogenannten Berliner Testament auseinandersetzen. Das kann man noch um eine Wiederverheiratungsklausel und/oder eine Pflichtteilstrafklausel erweitern. Um hier keine Fehler zu machen würde ich dringend die Errichtung eines notariellen Testamentes empfehlen.
Den Fall der Trennung in der Form abzusichern, dass das Kind das Haus am Ende bekommt, ist jedoch praktisch unmöglich. Da muss man dem Ehegatten schon so weit vertrauen, dass er auch nach einer erneuten Heirat diesen Wunsch umsetzt.
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