Hallo
Folgener Fall ist eingetreten,Mutter ,2 Söhne und 1 Tochter,leben in einer Erbengemeinschaft,zum Besitz,gehört,ein Schuldenfreies Einfamilien Haus,und ein großer Garten.Die Mutter ist nun der Meinung,das sie das Haus mit Garten,nur an den einen Sohn,und an die Tochter vererben möchte,der andere Sohn,leidet an einer Schweren Alkoholsucht,und liegt,Traurigerweise zur Zeit in der Klinik im Koma.Deswegen soll der Sohn mit der Alkoholsucht enterbt werden,da er Hartz4 empfänger ist,und im Fall der Pflege,das Sozialamt,auf das Erbteil,zurückgreift?So meinen Mutter und Geschwister.Wie soll die Mutter und Geschwister denn vorgehen,bei der Testamentgestaltung?Wie ist das mit dem Pflichtteil,des kranken Sohnes?Und er selbst kann sich nicht äussern,weil er im Koma liegt.
Gruß
Sohn enterben ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wie soll die Mutter und Geschwister denn vorgehen,bei der Testamentgestaltung? Ganz einfach - den Sohn darin nicht erwähnen. Das ist nämlich bei gesetzlich Erbberechtigten die ganze Enterbung.
Wie ist das mit dem Pflichtteil,des kranken Sohnes? Den kriegt er trotzdem und muß ihn als Alg-2-Empfänger auch einfordern. Er könnte allenfalls zu Lebzeiten der Mutter auf den Pflichtteil verzichten (durch eine entsprechende Erklärung). Dazu muß er natürlich erstmal aus dem Koma erwachen...
Nach dem geschilderten Sachverhalt hat ja bereits der kranke Sohn neben seiner Mutter und den zwei Geschwistern geerbt.
Einen Anspruch auf einen Pflichtteil hat der Sohn jedoch auf jeden Fall gegenüber der Mutter nach ihrem Tod. Alles andere kann testamentarisch ausgeschlossen werden.
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ZitatWie soll die Mutter und Geschwister denn vorgehen,bei der Testamentgestaltung? Ganz einfach - den Sohn darin nicht erwähnen. Das ist nämlich bei gesetzlich Erbberechtigten die ganze Enterbung. :
Wie ist das mit dem Pflichtteil,des kranken Sohnes? Den kriegt er trotzdem und muß ihn als Alg-2-Empfänger auch einfordern. Er könnte allenfalls zu Lebzeiten der Mutter auf den Pflichtteil verzichten (durch eine entsprechende Erklärung). Dazu muß er natürlich erstmal aus dem Koma erwachen...
Heißt das,das sie ein Testament macht und den kranken Sohn nicht erwähnt?Dann brauch sie ja keine weiteren Erklärungen über die Krankheit zu machen. Gruß
ZitatHeißt das,das sie ein Testament macht und den kranken Sohn nicht erwähnt? :
Dann ist der Sohn zwar enterbt, jedoch hat er Anspruch auf einen Pflichtteil.
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