Sohn erbt Haus

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Sohn erbt Haus

Hallo,
irgendwann erbt der Sohn das Haus seiner Mutter, der Vater ist vor 5 Jahren verstorben und dadurch gehören 75% des Hauses der Mutter und 25% dem Sohn.
Der Sohn wohnt mit im Dreifamilienhaus und eine Wohnung ist vermietet. Das Haus hat einen Wert von ca. 1M euro. Muß der Sohn Erbschaftssteuer zahlen?

Besten dank für eure Holfe

MfG
xmix

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21 Antworten
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#2
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

sagen wir mal, das Haus hat einen Wert von ca. 1.000.000 euro
also hat die Mutter 75% und der Sohn 25%
weiteres Vermögen der Mutter ca. 20.000 euro

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Die selbst bewohnt Wohnung ist steuerfrei. Darüber hinaus hat der Sohn einen Freibetrag von 400.000€. Wenn man die 20.000€ weiteres Vermögen abzieht, bleiben also 380.000€.

Bei einem Gesamtwert des Hauses von 1 Mio. € gehe ich jedoch davon aus, dass ein 75%-Anteil an der Wohnung der Mutter und der vermieteten Wohnung den Betrag von 380.000€ übersteigt, auch wenn die vermietete Wohnung nur mit 90% des Wertes eingeht.

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#4
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

ok, aber was heißt das?
wieviel Steuern müsste der Sohn zahlen?
wäre die Rechnung richtig?
75% = 750.000 euro - 380.000 euro = 370.000 euro und davon 15% wären 55.500 euro Erbschaftssteuer

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zitat:
wäre die Rechnung richtig?
75% = 750.000 euro - 380.000 euro = 370.000 euro und davon 15% wären 55.500 euro


Nein, die Berechnung berücksichtigt nicht, dass die selbst bewohnte Wohnung steuerfrei ist.

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#6
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

axo,
sagen wir mal, das die Wohnung vom Sohn 300.000 euro wert sei,
dann wären es nur noch 70.000 euro bzw. 10.500 euro Erbschaftssteuer oder?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zitat:
dann wären es nur noch 70.000 euro bzw. 10.500 euro Erbschaftssteuer oder?


Nein, 75% von 300.000€ sind 225.000€.

Zu versteuern wären dann noch 145.000€, also 15.950€ Steuern.

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#8
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

wie, ich dachte die Wohnung von Sohn wäre Steuerfrei?
wäre dann die Rechnung richtig

Anteil Mutter - Steuerfreibetrag - selbst bewohnte Wohnung vom Sohn = zu besteuernder Betrag
750.000 - 380.000 - 300.000 = 70.000 euro

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zitat:
wie, ich dachte die Wohnung von Sohn wäre Steuerfrei?


Ist sie ja auch. Von der selbst bewohnten Wohnung erbt er aber doch auch nur 75%, da ihm die anderen 25% bereits gehören. Somit geht die Wohnung im Wert von 300.000€ nur mit 225.000€ in die Berechnung ein.

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#10
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

wäre dann die Rechnung so richtig?

750.000 - 380.000 - 225.000 = 145.000 euro

das wäre dann einen Erbschaftssteuer von 21.750 euro?

.... würde es noch eine andere Möglichkeit geben, um weniger Erbschaftssteuer zu zahlen?


-- Editiert von xmix am 30.07.2019 16:53

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zitat:
wäre dann die Rechnung so richtig?

750.000 - 380.000 - 225.000 = 145.000 euro


Ja

Zitat:
das wäre dann einen Erbschaftssteuer von 21.750 euro?


11% von 145.000€ sind 15.950€

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#12
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

ich dachte das wäre 15%

Welche Möglichkeiten hätte die Mutter noch, damit der Sohn Steuerlich gut weg kommt?

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#13
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist das Richtig?
Wohnt Sohn nach einer Schenkung mindestens 10 Jahre selbst in dem geschenkten Haus, entfällt die Schenkungssteuer komplett ?

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zitat:
Ist das Richtig?
Wohnt Sohn nach einer Schenkung mindestens 10 Jahre selbst in dem geschenkten Haus, entfällt die Schenkungssteuer komplett ?


Nein

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#15
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Vererbung und Schenkung

Auch in Hinblick auf die Vererbung von Immobilieneigentum hat sich in letzter Zeit einiges getan. Seit Anfang des Jahres gilt das neue Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), das eine komplett steuerfreie Vererbung von Wohneigentum ermöglicht, wenn es selbst genutzt wird und der Ehegatte/Lebenspartner oder die Kinder für mindestens 10 Jahre in der Immobilie wohnen. Soll Wohneigentum an Kinder vererbt werden, besteht die Steuerfreiheit jedoch nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Ansonsten ist nicht vermieteter Wohnraum gemäß der Steuerklasse und abzüglich des Freibetrags zu versteuern.

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Das ist mir bekannt und darauf beruhen meine Antworten, siehe z.B. Antwort#5.

Das Zitat bestätigt also meine Antworten. Was möchtest Du damit sagen?

-- Editiert von hh am 31.07.2019 11:48

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#17
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

sowie ich den Text #15 verstehe,
ist das geerbte Haus, wenn ich in Diesem wohne, bis zu 200m/2 Steuerfrei oder?

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#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zitat:
ist das geerbte Haus, wenn ich in Diesem wohne, bis zu 200m/2 Steuerfrei oder?


Das gilt nur für die von Dir bewohnte Wohnung und nicht für das gesamte Haus. Das hatte ich aber auch schon in Antwort#5 geschrieben.

Außerdem gilt das nur, wenn man das Haus erbt, nicht wenn man das Haus geschenkt bekommt.

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#19
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Ihre Geduld, das hab ich nicht richtig verstanden
So wie ich es jetzt verstanden habe, Erbt der Sohn, ist die selbst bewohnte Wohnung (1.Stock) von Sohn Steuerfrei, die Wohnung der Mutter und die vermietete Wohnung (2.Stock), haben einen Steuerfreibetrag von 400.000€. Dem Sohn gehören ja 25% des Hauses, wo fallen die rein?

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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49049 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ich muss mich korrigieren. Der Sohn kann die Wohnung der Mutter steuerfrei zusätzlich zum Freibetrag von 400.000€ erben, wenn er nach ihrem Tod in diese Wohnung umzieht.

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#21
 Von 
xmix
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen Dank für Ihre Hilfe

würde dann die Berechnung so aussehen?

EG. - Wohnung der Mutter ( 500.000€ ) wäre Steuerfrei, wenn der Sohn in die Wohnung umzieht
1.St - Wohnung 75% von 300.000€ = 225.000€
2.St - Wohnung ( vermietet ) 75% von 90% von 200.000€ = 135.000€

die beiden Wohnungen kommen auf 360.000€ und sind unter dem Steuerfreibetrags des Sohnes,
d.h. der Sohn müßte keine Erbschaftssteuer zahlen?

-- Editiert von xmix am 02.08.2019 01:14

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