Herr X ist vor ca. einem Jahr gestorben, der Sohn ist Alleinerbe. Die Mutter (Frau von X) wohnt bisher mit Sohn zusammen im geerbten Haus (ohne Miete zu zahlen), hat "dafür" bisher nicht von ihrem Pflichtteilanspruch Gebrauch gemacht, alles im Einvernehmen.
Mutter und Sohn haben sich nun zerstrittenen; der Sohn möchte dass die Mutter auszieht, diese will jedoch nicht, und meint, sie würde Jahre brauchen um eine andere Wohnung zu finden.
Frage:
- Welche Frist hat die Mutter zum ausziehen?
- Wenn die Mutter nun ihr Pflichtteil verlangt, muss der Sohn erst den Pflichtteil zahlen oder muss die Mutter erst ausziehen?
- Angenommen, der Sohn will das Haus verkaufen und kann erst mit dem Erlös den Pflichtteil bezahlen, wie ist die Lage dann?
Sohn hat Haus von Vater geerbt, will Mutter "rausschmeißen"
24. September 2015
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Frage vom 24. September 2015 | 20:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn hat Haus von Vater geerbt, will Mutter "rausschmeißen"
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. September 2015 | 21:39
Von
Status: Schüler (273 Beiträge, 77x hilfreich)
Sohn ist Alleinerbe von Vaters Anteil am Haus ????
Wem gehörte das Haus?
Mutter und Vater ? Nur Vater ? Nur Mutter ???
in der Regel gehörte das Haus damals beiden- damit erbt Sohn sowieso schon mal nur Vaters Anteil,. Wenn Frau/jetzt Witwe noch den Pflichtteil einfordet ,gehört ihr mehr- da ihr ja sowieso schon 50 % gehörten und gehören.
#2
Antwort vom 24. September 2015 | 21:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSohn ist Alleinerbe von Vaters Anteil am Haus ???? :
Wem gehörte das Haus?
Mutter und Vater ? Nur Vater ? Nur Mutter ???.
Das Haus gehörte dem Vater allein (Gütertrenung)
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#3
Antwort vom 24. September 2015 | 22:13
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3151x hilfreich)
ZitatWenn Frau/jetzt Witwe noch den Pflichtteil einfordet ,gehört ihr mehr- da ihr ja sowieso schon 50 % gehörten und gehören. :
Nein. Ihr gehören immer noch die 50%, der Pflichtteilsanspruch besteht ausschließlich in einer Geldleistung, nicht in Sachwerten.
Zitatder Sohn möchte dass die Mutter auszieht, diese will jedoch nicht, und meint, sie würde Jahre brauchen um eine andere Wohnung zu finden. :
Wollen kann er viel. Die Frage ist, ob das hier durchsetzbar ist. Dabei ist es entscheidend, ob man hier evtl. von einem Mietverhältnis ausgehen kann. Wenn man das bejaht, dann gelten die für Mietverhältnisse üblichen Kündigungsgründe und -fristen. Da bin ich aber ehrlichgesagt überfragt, wie das nun einzuordnen ist.
ZitatWenn die Mutter nun ihr Pflichtteil verlangt, muss der Sohn erst den Pflichtteil zahlen oder muss die Mutter erst ausziehen? :
Weder noch. Das eine hat mit dem anderen zunächst mal rein gar nichts zu tun. Die Mutter kann den Pflichtteil mit einer angemessenen Frist fordern und der Sohn kann die Mutter (evtl., s.o.) mit einer angemessenen/gesetzlich festgeschriebenen Frist zum Auszug auffordern. Die Länge der beiden Fristen hängt jeweils von verschiedenen Faktoren ab.
Ein Aufrechnen in der Art "zuerst den Pflichtteil, dann ziehe ich aus" oder umgekehrt ist also nicht möglich.
ZitatAngenommen, der Sohn will das Haus verkaufen und kann erst mit dem Erlös den Pflichtteil bezahlen :
Das ist sein persönliches Problem. Im Zweifelsfall muss er einen Kredit aufnehmen, um den Pflichtteil zu bezahlen. Oder das Haus wird zwangsversteigert, damit der Pflichtteil bezahlt werden kann.
#4
Antwort vom 24. September 2015 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (48951 Beiträge, 17232x hilfreich)
Zitat:- Welche Frist hat die Mutter zum ausziehen?
Keine, da es sich um eine Leihe handelt.
Zitat:- Wenn die Mutter nun ihr Pflichtteil verlangt, muss der Sohn erst den Pflichtteil zahlen oder muss die Mutter erst ausziehen?
Beide Dinge sind unabhängig voneinander.
Die Mutter kann den Pflichtteil auch dann verlangen, wenn sie nicht auszieht. Der Sohn kann die Mutter auch dann zum Auszug zwingen, wenn diese den Pflichtteil nicht fordert.
Zu beachten ist jedoch die 3-jährige Verjährungsfrist beim Pflichtteil.
Zitat:- Angenommen, der Sohn will das Haus verkaufen und kann erst mit dem Erlös den Pflichtteil bezahlen, wie ist die Lage dann?
Der Pflichtteil muss auch dann ausgezahlt werden, wenn das Haus nicht verkauft wird. Im Zweifel fallen Verzugszinsen an, wenn der Sohn den Pflichtteil nicht auszahlt.
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