Sohn soll nicht erben

1. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ikito
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Sohn soll nicht erben

Hallo,
ich 53 Jahre alt und bin mit meiner jetzigen Frau seit 25 Jahren verheiratet. Vor kurzem hat sich mein Sohn aus erster Ehe nach 10 Jahren Ruhe wieder bei mir gemeldet. Meine Frage ist: Da ich ein Haus besitze was nur auf meinen Namen eingetragen ist und meine jetzige Frau keinen Anteil daran hat, müßte sie bei meinem eventuellen Tod, meinem Sohn einen hohen Pflichtanteil auszahlen, was ich aber auf keinem Fall möchte. Wie kann ich es bewirken diesen Pflichtteil zu umgehen. Ich wäre auch bereit, das Haus meiner Frau zu überschreiben. Wie lange nach der Umschreibung hat mein Sohn ein Anrecht auf den Pflichtteil.

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"Deine Welt erscheint Dir nicht immer gerecht! Doch es geht noch schlimmer.

Gruß Ikito"

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Die Überschreibung auf Ihre Frau hilft da wenig. Bei der Pflichtteilsberechnung werden auch Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre an Dritte und alle Schenkungen an Ehepartner berücksichtigt (wenn vor Tod noch verheiratet oder keine 10 Jahre seit Scheidung vergangen).

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Den Pflichtanteil können sie nur umgehen, wenn ihr Sohn schon mal versucht hat ihnen das Leben zu nehmen oder ähnliches.

Im Falle einer Schenkung, wie oben von MCNeubert beschrieben, hinzu kommt noch das das Finanzamt eine Schenkungssteuer
verlangt.

Aus meiner Praxis weiß ich, daß Stiefmutter und leibeigener Sohn sich nicht immer gut verstehen, und die Frau schon mal aufhetzt.

Mein Rat:
Es ist ihr leibeigener Sohn und mit Sicherheit kein schlechter Mensch. Entscheiden sie mit gesundem Menschenverstand.

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#3
 Von 
Ikito
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnellen Antworten. Nur der Informatinshalber kommt dieser Wunsch das mein Sohn aus erster Ehe nichts erben soll von mir. Man erzählt ja in einem Forum nicht die ganze Lebensgeschichte. Mein Sohn hat sich nie wie ein Sohn benommen. Auch schon leicht krimminell geworden, aber nicht gegen meine Person.
Mit freundlichen Gruß

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Unbescheidene, aber nicht böse gemeinte, sondern neutrale Frage: haben Sie sich wie ein Vater benommen?

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#5
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Es sieht folgender Maßen aus, der Pflichtteilanspruch hat ihr Sohn.

Sie können ihrem Sohn diesen Anspruch zu ihren Lebzeiten auszahlen.
Somit besteht nach ihrem Ableben keinerlei Anspruch mehr, des Sohnes.

Kommt es nach dem Ableben zu einem Rechtsstreit zwischen ihrer jetzigen Frau und ihres Sohnes, könnte es sehr teuer werden für Rechtsanwalts und Gerichtskosten. Und das Haus muß zwangsläufig verkauft werden, um die Kosten zu decken. Es sei denn, ihre Frau hat die Möglichkeit eine Hypothek auf das Haus aufzunehmen.

Lassen sie sich gut von einem Rechtsanwalt beraten, um ein Desaster zu vermeiden.

Sehen sie nicht nur die Kosten für den Pflichtteilsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Informieren Sie sich einmal über die Möglichkeit der Gestaltung in Form eines Familienpools :

http://www.dr-meindl.de/html/famipool.html

...b) Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung ?

Die “Erbfolge” vollzieht sich ausschließlich nach den gesellschaftsrechtlichen Regelungen, d.h. verstirbt ein Gesellschafter, wird das Vermögen unbeschadet anderer testamentarischer Regelungen oder Verwandschaftsbeziehungen an die anderen Gesellschafter übertragen, d.h. “es wächst diesen an”. Der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen fällt nicht in dessen Nachlaß, so daß insoweit auch keine Pflichtteilsansprüche übergangener Abkömmlinge entstehen können.

Die Beteiligung der Gesellschafter bei Gründung unter Einbringung des Vermögens ist auch keine Schenkung im zivilrechtlichen Sinn, so daß sich insoweit auch Pflichtteilsergänzungsansprüche vermeiden lassen, selbst wenn der Schenker vor Ablauf von 10 Jahren nach der Gründung verstirbt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)


Es ist hier lediglich von einem privaten Hausbesitz die Rede.

Ich habe noch nie von einer privaten GMBH, etc. ohne Eintragung gehört.

Natürlich mal wieder Herr psst.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)


Es ist hier lediglich von einem privaten Hausbesitz die Rede.

Ich habe noch nie von einer privaten GMBH, etc. ohne Eintragung gehört.

Natürlich mal wieder Herr psst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

---------------------------------------

-- Editiert von Dakusch am 03.03.2004 19:07:07

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pauline2002
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Dass Ihr Sohn erbt, zumindest seinen Pflichtteil, werden Sie wohl nicht verhindern können. Er ist immerhin Ihr Sohn. Und ich schließe mich meinem Vorredner an, waren Sie immer der gute Vater, scheint mir nicht ganz so zu sein, sonst würden Sie Ihre Zuneigung nicht von Leistung, die Ihr Sohn erbringt, abhängig machen. Und wenn er sich 10 Jahre nicht gemeldet hat und zudem auch noch ins Straucheln gekommen ist, wo waren Sie?
Viel Glück Ihnen beiden
Pauline

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo,auch ich möchte mich mal dazu äussern,
mein verstorbener exmann hatte auch wieder
geheiratet und seine frau als alleinerbin eingesetzt und somit seine eigenen söhne 15+17 aus der erbfolge ausgeschlossen,ich frage mich wirklich was die kinder dafür können,seit fast zwei jahren kämpfe ich dafür,das den jungs wenigstens der pflichteil
irgendwann?zukommt!!!!!bin der meinung,das
die väter wenn schon an die neue frau vereerben zumindest auch an die eigenen söhne denken sollten.der vater meiner söhne hat schliesslich alles von seinen eltern geerbt
ich finde es ganz schlimm,das man letzendlich eigentlich nur der mutter eins auswischen will und darüber hinaus die eigenen kinder über den tisch zieht!!da die beiden noch nicht

volljährig,ist es meine pflicht diese ganze
geschichte durchzustehen und es ist ziemlich nervig.wenn jeder in seinem testament
eine regelung treffen würde,hätten die gerichte weniger mit solchen klagen zutun
und es wäre frieden.so wird der streit vorprogrammiert und ich finde es einfach armselig!!!!!!!

mfg
pushy

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#12
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich finde es seltsam, das sie schon 2 Jahre dafür kämpfen?

Die Rechtslage ist doch eindeutig, leibeigene Söhne erhalten den Pflichtteil bei Enterbung.

Ihr verstorbener Exmann, so scheint es, hat aus Ärgernis so gehandelt. Sie haben mit Sicherheit das alleinge Sorgerecht erhalten und er durfte die Beiden nicht einmal sehen oder besuchen.
Das Resultat ist das sogenannte Testament.

War mit Sicherheit so.

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#13
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo,nein ganz im gegenteil,seine neue ehefrau hat ihn dazu gebracht.wir hatten
das gemeinsame sorgerecht und waren immer eltern unserer kinder.manchmal haben gewisse frauen besonderen einfluss auf die männer,meine söhne hatten immer kontakt
zu ihrem vater,daran lag mir sehr viel.mfg

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich verstehe dann die Aussage nicht:

"das man letzendlich eigentlich nur der mutter eins auswischen will und darüber hinaus die eigenen kinder über den tisch zieht!"


Und warum kämpfen sie 2 Jahre lang, wo die Rechtslage doch so eindeutig ist.

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#15
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo dakusch,
das haben wir auch gedacht,aber wenn gegenseite bei jedem auskunftsbeleg,gesetzte
fristen ausnutzt und trotzdem keine aussagekräftigen belege bringt,kann es sich durchaus schon in die länge ziehen!!!wir hoffen,das es jetzt vor gericht genauso gesehen wird.also sind wir gezwungen,jedesmal abzuwarten.die rechtslage ist so eindeutig,wir hoffen das gericht wird demnächst entscheiden!!

mfg

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#16
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Welches Gericht wird das denn entscheiden ?

Landgericht oder Oberlandesgericht ?

Beim Oberlandesgericht wird sich die zweite Frau aber freuen. Ist eine unheimlich teure Angelegenheit was Rechtsanwaltskosten inkl. Gerichtskosten angeht.

Landgericht hält sich noch einigermassen im Rahmen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo,
noch ist die sache beim landgericht,aber hartnäckig wie diese frau ist,könnte es evtl.
bis zum olg gehen.sie ist der meinung,den pflichteil nicht zahlen zumüssen,wer schon zu lebzeiten davon ausgeht,wenn der vater nicht
mehr da,dann gehört alles mir"allein"(zu meinen söhnen)sagt schon alles aus!!

wenn es nach mir gehen würde,wäre es auch nicht zur klage gekommen,aber uns bleibt gar keine andere wahl,um die rechte meiner kinder
durchzusetzen,dann muss sie zahlen,hat genug geld!!!

mfg
ps:seit fast zwei jahren kümmern wir uns um die pflege des grabes,wäre eigentlich ihre pflicht!!dieser frau gehts nur um geld

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

So einen ähnlichen Fall kenne ich auch.

Das Ganze ging bis zum Bundesgerichtshof, dort entschied man, wegen Sittenwiedrigkeit, wurde ihr das ganze Erbe aberkannt.

Allerdings war bekannt, das sie sie zu ihren jüngeren Lebzeiten als Prostituierte gearbeitet hat.

Nochmal ein kurzer HINWEIS:

Wenn diese Frau die Pität mißachtet, wird so mancher Richter empfindlich.

-- Editiert von Dakusch am 01.04.2004 16:21:45

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#19
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo dakusch,
genau das ist das problem,sie erzählt schon überall rum,vonwegen erbe ausgezahlt,auf den friedhof kann sie nicht gehen(nimmt sie so mit).habe vorgeschlagen dann einen gärtner zubeauftragen,geht auch nicht,denn
dann müsste sie ja von ihrem erschlichenem
erbe noch was ausgeben.ich wünsche mir einfach nur das es noch soetwas wie gerechtigkeit gibt...ich weiss nicht ob sie diese
erfahrungen aus der ehemaligen ddr mitgebracht hat,wie be******* ich minderjährige?


mfg
pushy

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Mit der Gerechtigkeit lassen wir jetzt mal aussen vor.

Das mit dem Friedhof ist zweifelsfrei, Angelegenheit beider Seiten.

Kam sie erst nach dem Fall der Mauer rüber, oder direkt nach dem 2. Weltkrieg ?

Woran ist der Mann denn gestorben?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo,
als die mauer fiel,war mein damaliger mann
sehr viel in den neuen bundesländern,dort nehme ich an hat er sie während unserer zeit
schon kennengelernt.ich wusste um die schwächen anderen frauen gegenüber und habe mich von ihm getrennt.wir hatten 88 ein haus gebaut(aus mitteln seiner eltern)und ich war zublauäugig und vertrauensselig mich nicht mit ins grundbuch eintragen zulassen.egal um mich gehts auch nicht mehr!!
4monate vor seinem tod ist seine mutter gestorben,der vater lebt auch nicht mehr.da kamen dann so aussagen wieso kommt noch post für oma"liegt doch unter der erde und
gammelt,im beisein meiner kinder.

sie war ganze 5jahre seine ehefrau und der vater meiner kinder ist leider an krebs ge
storben.ich muss noch dazusagen ich war
sehr jung als ich ihn kennenlernte und er war 12 jahre älter,dennoch war er ja mal meine erste grosse liebe und bin der meinung er
war zu krank um sich irgendwie noch gegen

etwas aufzulehnen,ich kann mir nicht vorstellen,das er wirklich seine eigenen
söhne enterben wollte.aber auf diesen vielen fragen werden wir wohl keine antwort bekommen!!!die gute ist dann 97 in das elternhaus meiner kinder gezogen und mittlerweile ist es auch schon verkauft.

um nochmal zubetonen,ich möchte von der witwe nichts und mir wäre es lieber,ich
hätte mit solchen menschen nichts zutun.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe es fast geahnt; Krebs.

Das was ich jetzt schreibe, trägt nichts zu ihrer Sachlage bei.
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Aber Krebs hat immer einen (mehrjährigen) seelischen Hintergrund. Es ist anzunehmen das der verstorbene Exmann sich absolut nicht mit ihr verstand, aber hörig war.

Sowas macht einen Menschen natürlich über mehrere Jahre kaputt.
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Soetwas wird auch leider vom Gericht nicht akzeptiert, weil es nicht beweisbar ist.
Aber theoretisch kann man schon fast sagen, das soetwas Mord ist.

0x Hilfreiche Antwort

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