Gestern ist mein Stiefvater gestorben. Meine Mutter schon 2007. Beide waren nicht verheiratet. Laut Testament sind meine Schwester und ich die Haupterben, sein leiblicher Sohn soll nur den gesetzlichen Pflichtteil bekommen (da ist leider sehr viel vorgefallen in der Vergangenheit). Der Sohn wohnt am sehr weit weg und ist jetzt auf dem Weg um die Wohnung und alles aufzulösen. Ich kann ihn leider nicht erreichen, weiss nur wann er ungefähr ankommt. Da er aber ja nur sein Pflichtteil bekommen soll, will ich ihm die Schlüssel der Wohnung nicht geben. Leider ist heute Sonntag und ich kann nicht zum Anwalt. Wenn der Sohn die Schlüssel bekommt, ist die Wohnung leergeräumt und da sind noch alle Dinge von meiner Familie mit drin. (Mein Stiefpapa zog damals in die Wohnung von uns mit ein).
Kann ich ihm die Schlüssel bis zur Klärung verweigern? Der Sohn ist leider so, das er alles wegschaffen wird.
Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe ich habe es einigermassen verständlich geschrieben - ich bin noch völlig durch den Wind und kann es nicht begreifen.
LG
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Sohn soll nur Pflichtteil bekommen laut Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Aus deiner Erklärung lese ich heraus, dass der Sohn des Verstorbenen keinen Schlüssel zur Wohnung hat.
Wie will er denn ohne Schlüssel in die Wohnung kommen?
Wenn du ungefähr weisst wann er ankommt, dann würde ich auch dort sein und vorort alles bzgl. der Wohnungsauflösung mit ihm persönlich besprechen.
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Wenn der Sohn kein Erbe ist gibt es auch keine Probleme.
Sie geben ihm den Schlüssel nicht und das war es. Er hat nur Pflichtteilsansprüche gegen die Erben. Dazu kann er die erben aufordern ein Vermögensverzeichnis des Erbes zu erstellen. Das war es dann auch schon.
Einen Anspruch auf ein Betreten der Wohnung hat er nicht. Sie können also die Herausgabe der Schlüssel verweigern.
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Sie und Ihre Schwester sind die Erben des Nachlasses. Der Sohn Ihres Stiefvaters wurde auf den Pflichtteil gesetzt, der grundsätzlich in bar auszuzahlen ist . Er hat keinerlei Rechte die Wohnung des Verstorbenen zu betreten oder die Herausgabe des Schlüssels zu fordern. Lediglich eine Vermögensaufstellung zwecks Berechnung des Pflichtteils kann er verlangen, mehr nicht. Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich auf keine weitergehenden Forderungen von ihm ein. Die Auflösung der Wohnung und die Beerdigung sind auch nicht seine Angelegenheit sondern die der Erben. Mit ihm das besprechen müssen Sie auch nicht.
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-- Editiert Annaminna am 21.08.2011 16:43
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