Sollen Eltern Haus an uns übertragen oder nicht?

15. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2014 14:51:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sollen Eltern Haus an uns übertragen oder nicht?

Guten Tag,

zunächst möchte ich mal alle User hier begrüßen - seit heute bin ich neu hier im Forum!

Natürlich habe ich auch gleich eine Frage.
Im Forum habe ich keinen passenden Thread zu meiner Frage gefunden... daher hier meine Schilderung:

Meine Eltern (76 Jahre) bewohnen zu Zweit ein 2-Familienhaus. Die zweite Wohnung im Haus ist vermietet. Die Miete geht an meine Eltern.

Nun überlegen meine Schwester und ich, was nun die beste Möglichkeit ist, um das Haus auf uns übertragen zu können. Selbstverständlich sind meine Eltern mit einer Übertragung (wie auch immer) einverstanden.

Da es für eine Übertragung z.B. mit Nießbrauchsrecht für meine Eltern, diese 10-Jahresfrist gibt (stimmt das?), halten wir es für schwierig, so vorzugehen, da es natürlich fraglich ist, ob meine Eltern noch 10 Jahre leben werden... sie wären dann 86!

Tun wir nichts, könnte es ja sein, dass bei eventueller Pflegebedürftigkeit das der Wert des Hauses quasi für die Pflege-/Unterbringungskosten aufgebraucht würde und wir am Ende nichts mehr vom Haus hätten.

Was wäre Euer Tipp für uns?
Selbstverständlich möchten wir eine Lösung, wobei meine Eltern auch keine Nachteile haben. Wir verstehen uns sehr gut miteinander.

Danke und schöne Grüße,
imebro

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ihr sucht eine Lösung, bei der Ihr das Vermögen Eurer Eltern (für Euch) erhaltet, bei der aber auch "der Staat" (d.h. wir alle, z.B. auch die, die Du hier fragst) wegen der zuvor so gestalteten Bedürftigkeit/Vermögenslosigkeit der Eltern die nicht gedeckten Pflege-/Unterbringungskosten übernimmt? Und das auch noch am besten so, das Ihr als Kinder nicht zum Elternunterhalt herangezogen werdet?

Auch auf die Gefahr hin, dass Dir das nicht gefällt:
so geht das natürlich nicht ;-)

Außerdem stehen doch, wenn die Eltern im Pflegeheim sind, 2 Wohnungen = 2* Mieteinnahmen neben der Rente und den normalen, bedürftigkeitsunabhängigen Pflegezuschüssen zur Abdeckung der Kosten zur Verfügung.

Und wenn das nicht reicht dann gilt eben:
Bevor die Eltern Bedürftigkeitsansprüche geltend machen können, müssen sie ihr Vermögen aufbrauchen, danach wären die Kinder je nach Leistungsfähigkeit zum Elternunterhalt verpflichtet. Ob man da jetzt was verschiebt (also die Kinder durch Hausschenkung vermögender macht) spielt also letztlich keine Rolle.

"Unterhalt-Tricks vom Anwalt" gibt es > hier - beurteile selbst, wie sinnvoll das ist ...

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#2
 Von 
guest-12316.02.2014 14:51:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "Lolle",

ich weiß nicht, warum Du hier zwanghaft versuchst, mir ein schlechtes Gewissen einzureden...

Aber es ist doch wohl vollkommen normal, dass man für sich das Beste herausholen möchte und nicht für den Staat. Keine Ahnung, warum Du mir somit in süffisanter Form ein asoziales Verhalten unterstellst.

Aber vielleicht erkläre ich es nochmal aus einer etwas anderen Perspektive.

Wir Kinder fragen uns, was wir tun sollen:

1) Wir könnten in Bezug auf das 2-Familien-Haus meiner Eltern einfach NICHTS tun, wodurch die Gefahr besteht, dass das Haus an den Staat fällt. In diesem Fall würde der Staat wohl nicht versuchen, von uns eine finanzielle Beteiligung zu fordern (jedenfalls so lange, bis der Wert des Hauses aufgebraucht wäre).

2) Wir könnten versuchen, das Haus von unseren Eltern zu übernehmen. Entweder durch Schenkung (mit Nießbrauch), Kauf von unseren Eltern oder irgendwie sonst (über weitere Möglichkeiten hätten wir gerne weiteren Input).
In diesem Fall würde das Haus für uns erhalten bleiben und der Staat würde dann versuchen, von uns finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Wie Du (Lolle) siehst, wollen wir uns nicht einfach so rausziehen, sondern die für uns beste Lösung suchen...

Was wäre Euer Tipp für uns?

Danke und schöne Grüße,
imebro

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Aber es ist doch wohl vollkommen normal, dass man für sich das Beste herausholen möchte und nicht für den Staat.

Ach wirklich? Falls es Dir nicht bewusst sein sollte: Der Staat ist nicht ein fiktives Gebilde, sondern das sind die Menschen, die darin leben.

So wie sich der Fall darstellt ist genug Vermögen vorhanden, um die Pflege auf absehbare Zeit zu bezahlen. Also ist das auch dafür aufzuwenden. Wieso sollen Dritte das bezahlen, damit ihr einen Vorteil habt?

Und zu versuchen, für sich selbst auf Kosten der Gemeinschaft Vermögen beiseite zu schaffen ist nun einmal genau das, was Du meinst dass Dir hier unterstellt wird.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

1) Wir könnten in Bezug auf das 2-Familien-Haus meiner Eltern einfach NICHTS tun, wodurch die Gefahr besteht, dass das Haus an den Staat fällt.
Das Haus fällt nicht an den "Staat", sondern die Immobilie muss von den Eltern verwertet und damit die Heimkosten bezahlt werden. Ggf. kann das Sozialamt auch eine Zwangshypothek für die verauslagten Kosten im Grundbuch eintragen lassen.

2) Wir könnten versuchen, das Haus von unseren Eltern zu übernehmen. Entweder durch Schenkung (mit Nießbrauch),
Wenn der Nießbrauch eingeräumt wird, beginnt die 10-Jahres-Frist nicht an zu laufen.

Kauf von unseren Eltern
Wenn man die Immo kauft, dann haben die Elten ja einen entsprechenden Gegenwert, wird unter Verkehrwert "verkauft" ist das eine "gemischte Schenkung".

(über weitere Möglichkeiten hätten wir gerne weiteren Input).
Es gibt keine weiteren Möglichkeiten, da man sich nicht "arm schenken" kann und dann auf Kosten des Staates leben kann.

Auf der "sicheren" Seite ist man nur, wenn die Immo verschenkt wird (ohne Nießbrauch oder umfassendes Wohnrecht) und die Eltern noch länger als 10 Jahre leben.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.02.2014 14:51:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ cruncc1:

Danke für die Infos.
Endlich mal ein Kommentar, mit dem man auch etwas anfangen kann...

Offenbar handelt es sich bei einigen Usern hier um Juristen, die sich hinter den Pseudonymen verstecken und den Leuten ein schlechtes Gewissen einreden wollen.

Daher denke ich, dass ich mich hier zurückziehen werde. Dann können die Herren sich den nächsten User suchen, den sie mit solchen Sprüchen vergraulen können...

Sorry - ich finde die Antworten von "Lolle" und "JogyB" ziemlich daneben und sie beantworten auch in keinster Weise meine Fragen... Der einzige Grund ihrer Antworten ist ganz offensichtlich der, hier Usern ein schlechtes Gewissen einzureden. Wer weiß - vielleicht sind die Herren ja auch staatlich gesponsort - würde mich nicht wundern!!

In jedem Fall haben solche Kommentare nichts mit Foren-Hilfe zu tun... vielleicht denken diese ach so tollen und erhabenen User mal darüber nach und kommen mal von ihrem hohen Ross herunter.

Für mich hat sich dieses Forum damit erledigt...!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kenshi
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo imebro,

meine Vorposter haben leider in allen ihren Ausführungen recht.

Natürlich sollte man das zu verwertende Vermögen möglichst groß halten. Schluss endlich wird damit die Solidargemeinschaft entlastet; sollte das Vermögen verschoben werden, so gilt es einen maximalen Regress des Sozialhilfeträgers zu konstruieren.

Merke: Es sind deine Eltern, und nicht die der anderen. Moralisch und ethisch vertretbar ist ein Einsatz der Solidargemeinschaft für deine Eltern nur dann, wenn sowohl deine Eltern als auch du eine finanzielle Grätsche hingelegt haben. Belaste bitte nicht die anderen zu deinem persönlichen Vorteil.

Erst kommen die anderen, dann kommt lange Zeit gar nichts, dann kommen wieder die anderen und dann kommst du.

Wer ein systemtreuer und obrigkeitstreuer Bürger sein möchte, hat gefälligst so zu handeln und so zu agieren.

Wenn du kein Problem damit hast, geradewegs in die Hölle zu fahren, so macht es vielleicht Sinn, die Immobilie von deinen Eltern auf dich und deine Schwester zu übertragen.

Gleichzeitig sollte man für deine Eltern ein lebenslanges Wohnrecht festlegen lassen.

Da dir deine Eltern die Immobilie geschenkt haben, und danach vielleicht als Schenket verarmt sind, können Sie das Geschenk zehn Jahre lang zurück fordern. Diesen Anspruch wird der Sozialhilfeträger, wenn es so weit kommt, auf sich überleiten.

Gleichzeitig ist die Immobilie aber durch das Wohnrecht belastet und quasi unverkäuflich. Aus immobilem Kapital kann man keine Pflegekosten bezahlen.

Dieses Rechtsgebiet ist recht komplex. Wenn die Eltern ohnehin arm sind, gelten die gleichen Unterhaltsvermeidungsstrategien wie beim Kindesunterhalt. Wenn Vermögen des potentiellen Unterhaltsberechtigten verschoben werden soll, so greifen allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und ggf. auch Gesellschaftsrecht ineinander.

Diesbezüglich kann ich dir nur empfehlen, sich durch Steuerberater und entsprechende Fachanwälte beraten zu lassen.



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