Sollte ich ein Testament trotzdem lieber beim Notar machen?

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
matze41065
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Sollte ich ein Testament trotzdem lieber beim Notar machen?

Eigentlich dachte ich, dass man ein Testament auf jeden Fall beim Notar machen sollte. Aber nun habe ich hier gelesen, dass es auch ohne geht.

Da ich vor einer komplizierten Operation stehe, hat man mir empfohlen für alle Fälle alles zu regeln. Sollte ich ein Testament trotzdem lieber beim Notar machen? Ich muss ja eh hin, wegen einer Patientenverfügung. Was meint ihr?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Es kommt darauf an, was im Testament geregelt werden muss. Wenn du deine Wünsche nicht sicher formulieren kannst und es um ein größeres Vermögen geht, ist der Notar ein fachmännsicher Berater. Wenn du dein Testament selbst erstellst, dann muss die Form stimmen und du musst sicher gehen, dass es nach deinem Tod (von einer vertrauenswürdigen Person) gefunden wird.

Eine Patientenverfügung muss nicht unbedingt beim Notar erstellt oder dort hinterlegt werden, das geht auch beim Amtsgericht oder weder noch: Die Verfügung meines Vater war nur privat aufgesetzt (Formulierungshilfe durch Ratgeber des Gesundheitsministeriums) und privat hinterlegt. Als der schlimmste Fall dann eingetroffen ist, wurde die Verfügung vom Krankenhaus zum Amtsgericht gefaxt und von dort kam die Erlaubnis, dass meine Mutter, dem Wunsch ihres Mannes gemäß, die Betreuerin wurde und alle Entscheidungen treffen konnte.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Sollte ich ein Testament trotzdem lieber beim Notar machen?


Das kommt darauf an, wie kompliziert dere Sachverhalt ist. Wenn man nur einfach jemanden als Alleinerben einsetzen will, dann geht das auch ohne Notar ganz gut.

Wenn im Testament jedoch spezielle Wünsche berücksichtigt werden sollen, dann ist ein Notar zu empfehlen.

Die Gebühren des Notars richten sich übrigens alleine nach dem Wert des Nachlasses und nicht nach dem Umfang des Testamentsinhaltes. Man zahlt also für ein Testament, das nur einen Satz enthält, genausoviel wie für ein merhseitiges Testament.

Bei einem selbst verfassten Testment sollte man jedoch wissen, dass es handschriftlich verfasst werden muss und die Unterschrift enthält. Außerdem sollten Ort und Datum enthalten sein.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Und es sollte so hinterlegt sein, dass es die Angehörigen ohne Probleme finden.

wirdwerden

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