Sonderregelung bei falscher Überweisung, Erbe doch ausschlagen

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lulah
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderregelung bei falscher Überweisung, Erbe doch ausschlagen

Hallo Zusammen und entschudigt die wage Beschreibung im Betreff.

Ich habe diese Woche einen riesengroßen Fehler gemacht und bin gerade am verzweifeln.

Vor knapp einem Monat ist mein Vater unerwartet verstorben. Leider hatte er trotz gutem Einkommen (er war erst 58 und noch arbeitstätig) viele Schulden. Es gab drei-viermal eine Umschuldung und alles war sehr unübersichtlich. Ich habe diverse kleinere offene Beträge gefunden (zusammen ca. 15k) und einen großen mit über 40k. Ich war mir sicher das Erbe ausschlagen zu wollen bis ich bei seinem Arbeitgeber war und er mir sagte, dass seit Jahren eine Lohnpfändung läuft die bei ca. 40k angefangen hat und jetzt noch knapp die Hälfte übrig ist. Da in den 90ern eine Eigentumswohnung gekauft wurde, in der er auch lebte, war ich mir sicher, das ist der Rest damit die Wohnung abbezahlt ist. Wobei alle dachten, die ist längst abbezahlt, die hatte damals umgerechnet keine 50k€ gekostet.
Dann habe ich beschlossen das Erbe doch anzutreten da dann mit dem Verkauf der Wohnung alles abbezahlt werden konnte und ich kann zumindest das ein oder andere Andenken behalten und vielleicht bleibt noch was übrig. Leider läuft eine Zwangsversteigerungssache wegen 4600€ und ich habe alles zusammengekratzt was möglich (hauptsächlich zurückgelegtes Geld fürs Finanzamt) und das überwiesen um die Zwangsversteigerung aufzuhalten. Das war Donnerstagmittag. Vor zwei Stunden dann der große Schock: Es gibt noch einen anderen riesengroßen Kredit der größer ist als alles andere zusammen. Also kurz gesagt, ich habe die 4600€ weggeworfen, weil ich das Erbe noch unmöglich antreten kann.
Gibt es nicht die Möglichkeit diese Zahlung zurückzufordern, vielleicht ein Sonderrecht, da ich kaum Einblick auf die Schulden hatte? Bei dieser Bank wo der ganz große Kredit ist habe ich nachgefragt, was genau noch offen ist aber sie wollten mir nichts sagen, erst mit Erbschein. Ich dachte dort sind es um die 5k aber das scheint nur ein kleiner Kredit neben dem großen Kredit zu sein der irgendwie mit der Wohnung und Grundbuch zusammenhängt.
Was kann ich jetzt tun? Ich werde das Erbe nächste Woche ausschlagen. Habe ich das Geld weggeworfen? Das würde mich zerstören. Ich habe es sozusagen vorgestreckt da noch viel Geld von der Firma an die Erben ausbezahlt wird aber ich schlage ja nun aus. Das würde nicht mehr reichen.

Hat irgendjemand einen Tipp? Werde natürlich beim Empfänger betteln, das die Überweisung ein großer Fehler war aber wiese sollten sie das zurückzahlen? Meine einzige Hoffnung ist, dass es eine Sonderregelung gibt.

LG

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3 Antworten
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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lulah):
Was kann ich jetzt tun? Ich werde das Erbe nächste Woche ausschlagen. Habe ich das Geld weggeworfen?

Wenn man das Erbe gleich ausschlägt dürfte zu 90% die Kohle weg sein.
Zitat (von Lulah):
Bei dieser Bank wo der ganz große Kredit ist habe ich nachgefragt, was genau noch offen ist aber sie wollten mir nichts sagen, erst mit Erbschein.

Genau aus dem Grund kann man das Erbe annehmen, um erst mal einen Überblick zu haben. Oft werden Kredite auch mit Lebensversicherung zusätzlich abgesichert, aber auch da bekommt man nur Einblick mit Erbschein.
So übersteigen die Schulden den Wert des Nachlass gibt die die Nachlassinsolvenz und man ist aus der Sache raus, und vielleicht kann man die gezahlte Kohle wieder als Forderung in die Nachlassinsolvenz einbringen.
http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/Antrag-auf-Nachlassinsolvenz.html

Zitat:
Im Falle eines zahlungsunfähigen und überschuldeten Nachlasses sieht der deutsche Gesetzgeber allerdings ein Nachlasskonkurs oder Insolvenzverfahren vor, wodurch unter anderem die Haftung der Erben beschränkt wird, denn niemand wird hierzulande gezwungen, die Schulden zu erben und hierfür sein eigenes Kapital zu opfern. So kann lediglich das Nachlassvermögen zur Tilgung der Schulden herangezogen werden, während das private Eigenvermögen der Erben unangetastet bleibt. Sollte das Vermögen die Verbindlichkeiten übersteigen, bleibt ein Rest übrig, der dann den Erbberechtigungen entsprechend aufgeteilt wird.

Eine Erbausschlagung sollte deshalb sehr genau abgewogen werden, denn diese rückgängig zu machen ist schwierig bis unmöglich. Das besonnene Handeln ist deshalb angesagt und zudem wird durch eine Nachlassverwaltung die Haftungsrisiken für den/die Erben ausgeschaltet.

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