Guten Tag zusammen,
meine Mutter hat von ihren Eltern 2005 ein Haus vererbt bekommen, welches verkauft wurde. Der Erlös wurde auf einem Sparkonto angespart. Nun ist ihr Opa verstorben und ihre Mutter (Pflegestufe 1) muss in ein Pflegeheim. Da die monatliche Rente ihrer Oma nicht ausreicht für den Aufenthalt im Heim, ist das Sozialamt kurz davor Gebrauch von dem Erbe zu machen.
Über die Rechtslage bin ich bereits informiert. Das Sozialamt hat Anspruch auf das Geld, bzw. kann die Schenkung zurück verlangen, um somit die Kosten für das Heim zu decken.
Meine Frage wäre jetzt, ob es gewisse Tricks für eine "Entreicherung" gibt.
Damit meine ich nicht den Kauf von Luxusgütern, diese müssen ja bekanntlich auch zurück gegeben werden.
Was ist z.B. mit Geld im Casino verzockt, Geld irgendwo im Schließfach aufbewaren oder im Garten verbuddeln. Irgendwelche Möglichkeiten muss es doch geben. Das Geld weiterverschenken aufgrund einer Heirat oder eines Geburtstages. Es handelt sich dabei um 50.000 ,-€.
Die andere Frage wäre noch, ob mein Vater für die Pflege aufkommen müsste, wenn es bei meiner Mutter nichts zu holen gibt. Die beiden sind zusammen verheiratet, sie bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente und er ist Selbstständig.
Wäre für ein paar Antworten Dankbar!
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-- Editiert am 10.06.2010 12:48
Sozialamt will Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
quote:<hr size=1 noshade>mit Geld im Casino verzockt <hr size=1 noshade>
Dann ist es doch auch weg. Ansonsten solltest Du nicht erwarten, dass Du hier eine Anleitung für eine Straftat erhälst. Das Vortäuschen, dass das Geld weg ist, erfüllt nämlich den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB ).
quote:<hr size=1 noshade>Die andere Frage wäre noch, ob mein Vater für die Pflege aufkommen müsste, wenn es bei meiner Mutter nichts zu holen gibt. <hr size=1 noshade>
Nein, für die Pflege der Eltern muss nur ein leibliches Kind aufkommen, nicht jedoch dessen Ehegatte. Ausnahmen können dann bestehen, wenn der Mann ein sehr hohes Einkommen hat.
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-- Editiert am 10.06.2010 13:38
quote:
Ansonsten solltest Du nicht erwarten, dass Du hier eine Anleitung für eine Straftat erhälst.
Um Gottes Willen. So sollte das auch nicht verstanden werden. Manchmal gibt es doch legale Wege.
Wie z.B. Anstandsschenkungen (Hochzeit, Geburtstag)
Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Das mit der Pflege und dem leiblichen Kind wusste ich z.B. nicht.
Für weiter Antworten danke ich schon mal.
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quote:<hr size=1 noshade>Um Gottes Willen. So sollte das auch nicht verstanden werden. Manchmal gibt es doch legale Wege. Wie z.B. Anstandsschenkungen (Hochzeit, Geburtstag) <hr size=1 noshade>
Das klang aber bei den von Dir dargestellten Vorschlägen nicht so.
Anstandsschenkungen sind die üblichen Geschenke, die man zur Hochzeit oder zum Geburtstag macht. Ein Haus fällt ganz offensichtlich nicht darunter.
Ansonsten ist die Rückgabe nur beim Vorliegen der Voraussetzungen, die in § 529 Abs. 2 BGB genannt sind, vermeidbar. Diese Voraussetzungen kann ich im vorliegenden Fall aber nicht einmal ansatzweise erkennen.
Das Weiterverschenken führt nur dazu, dass Deine Mutter dann ihrerseits einen Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten hat und diesen durchsetzen muss.
Wenn das Sozialamt die Rückforderung durchsetzt, dann kommen erst einmal auf absehbare Zeit soiweso keine Unterhaltszahlungen durch Deine Mutter in betracht, da vorher erst die 50.000€ verbraucht werden müssen.
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Das Casino ist die einzige Variante die 99,9 % Wasserdicht ist.
1.Zahle das Geld auf ein Konto ein.
2.geh in ein "echtes" Casino oder noch besser einige verschiedene und hebe dort innerhalb kurzer Zeit alles Geld vom Konto ab. 2000€ / Tag dann ist das Geld in 3-4 Wochen weg.....
3.Belege aufbewahren und dem Amt zeigen....betroffenes Gesicht machen und etwas von Du weisst garnicht was Dich da übermant hat reden....du wolltest doch nur den Verlust zurückgewinnen, diese verdammten Automaten sind doch alle manipuliert.....
4.mini Tresor für zu Hause besorgen und das Geld in einer Plaste Tüte im Keller verstecken ;-)
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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."
--- editiert vom Admin
@f.f.
Das ist ein völlig unsinniger Beitrag!
Wenn du dich so gut mit den Rechtsschreibfehler von hh auskennst und seit Jahren hier im Forum unterwegs bist, weshalb hast du dann einen neuen Namen und erst 22 Beiträge?
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@nichtsnutz
Eine Anleitung zu Straftaten gehört nicht in dieses Forum.
Mit kriminellen Methoden gibt es natürlich noch weitere Möglichkeiten, wie man versuchen kann, sich um die Rückzahlung zu drücken. Die erfordern sogar weniger Aufwand.
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Also soll die Allgemeinheit für die Pflegekosten aufkommen, obwohl eigentlich ein Vermögen bestünde, aus denen man diese bezahlen kann?
Mir fehlen etwas die Worte...
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Hallo,
man sollte die Herrschaften von den Sozialämtern nicht unterschätzen. Die kennen mitlerweile auch die Tricks .Ich mußte da auch so meine Erfahrung machen.
Ich denke da kann man nichts mehr machen außer Opa zu Hause pflegen wenn dies noch möglich ist.
Viele machen sich leider nie eine Vorstellung davon was ein heim kostet und wer alles dann bezahlen darf. Manche zahlen die Heimkosten noch ab wenn der Angehörige schon längst unter der Erde liegt.
Armes Deutschland.
VG
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Hallo nochmal, habe was vergessen.
Ich habe meine Mutter zusammen mit Familienangehörigen gepflegt damit ich noch arbeiten konnte. 1 täglich kam der Pflegedienst vorbei für 1 Stunde. Das alles ist günstiger als eine Heimunterbringung. Und hat den Vorteil das der zu Pflegende wenigestens zu hause ist und nicht die leider traurigen Zustände eines Pflegeheimes
erleben muss.
VG
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