A)
Kann ich verfügen,das die Ärztin der Mutter dem Testamentvollstrecker eine Eidesstattliche Erklärung über die Umstände der Zeugung (" Unfall" oder Absicht ) gibt?
B)
Im Falle von Absicht möchte ich verfügen, das mein Sohn erst lange Zeit nach dem Tot seiner Mutter erhält. Wiewiele Jahre sin möglich?
Wir waren nicht verheiratet.
Es geht um eine größere Erbschaft.
MfG: FHajek
Spätere Erbauszahlung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
A) Das wird sicher nicht gehen - in rechtlicher Sicht ist es sowieso unrelevant ob absichtlich oder ausversehen ein Kind entstand.
Außerdem fallen solche Aussagen unter die ärztliche Schweigepflicht.
B) Geht es um das Erbe der Mutter? Man kann nicht bestimmen, wann der Sohn nach dem Tod seiner Mutter ihr (Mutter) Vermögen erbt.
Geht es um Ihr eigenes Vermögen? Hier hat man schon mehrere Möglichkeiten. Man kann enterben und auf den Pflichtteil setzen. Man kann unter einer Bedingung vererben - erst wenn die Mutter verstorben ist, soll er mein Erbe antreten. Die Begründung "Absicht" und eine lange Zeitspanne nach dem Tod der Mutter können aber vielleicht zu einer Sittenwidrigkeit einer solchen testamentarischen Verfügung führen.
Hier sollten sie im Einzelfall ihr Testament mit diesen Verfügungen von einem Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen lassen.
Gruß
MCNeubert
-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten