Spätere Erbauszahlung

6. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
FHajek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Spätere Erbauszahlung

A)
Kann ich verfügen,das die Ärztin der Mutter dem Testamentvollstrecker eine Eidesstattliche Erklärung über die Umstände der Zeugung (" Unfall" oder Absicht ) gibt?

B)
Im Falle von Absicht möchte ich verfügen, das mein Sohn erst lange Zeit nach dem Tot seiner Mutter erhält. Wiewiele Jahre sin möglich?

Wir waren nicht verheiratet.
Es geht um eine größere Erbschaft.

MfG: FHajek

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

A) Das wird sicher nicht gehen - in rechtlicher Sicht ist es sowieso unrelevant ob absichtlich oder ausversehen ein Kind entstand.
Außerdem fallen solche Aussagen unter die ärztliche Schweigepflicht.

B) Geht es um das Erbe der Mutter? Man kann nicht bestimmen, wann der Sohn nach dem Tod seiner Mutter ihr (Mutter) Vermögen erbt.

Geht es um Ihr eigenes Vermögen? Hier hat man schon mehrere Möglichkeiten. Man kann enterben und auf den Pflichtteil setzen. Man kann unter einer Bedingung vererben - erst wenn die Mutter verstorben ist, soll er mein Erbe antreten. Die Begründung "Absicht" und eine lange Zeitspanne nach dem Tod der Mutter können aber vielleicht zu einer Sittenwidrigkeit einer solchen testamentarischen Verfügung führen.

Hier sollten sie im Einzelfall ihr Testament mit diesen Verfügungen von einem Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen lassen.

Gruß
MCNeubert



-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen