Sparbuch - Schreiben des Anwalts ignorieren, da die Klägerin keine Beweise hat?

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tev
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparbuch - Schreiben des Anwalts ignorieren, da die Klägerin keine Beweise hat?

Hallo..ich hoffe, dass ich für mein problem das richtige forum gewählt habe..
also..stellen wir uns vor, die mutter einer bekannten ist vor 3Jahren verstorben..sie hatte 7kinder (alle 40 oder älter)..in der familie herrschte schon immer "krieg"..also unter den geschwistern..eine tochter hat sich das sparbuch überschreiben lassen aber hat es noch nie offen zugegeben..jetzt hat meine bekannte eine anzeige von einer anderen tochter bekommen, dass sie angeblich das sparbuch für sich einkassiert habe..jedoch hat sie noch nicht einmal eine sterbeurkunde von der tochter,die das sparbuch wirklich hat bekommmen..diese gibt aber, wie gesagt, nicht zu, dass sie das sparbuch hat..wie sollte meine bekannte jetzt vorgehen? vom anwalt der klägerin wurde jetzt gefordert, das sparbuch und das geld "offen" zu legen..wie gesagt..sie hat es nicht..sollte sie dem anwalt jetzt antworten? sie hat der klägerin schon mehrmals versichert, dass sie das sparbuch nicht hat, doch diese glaubt ihr nicht. Oder wär es besser, einfach erstmal abzuwarten und das schreiben des anwalts zu ignorieren, da die klägerin keine beweise hat? eine andere überlegung ist auch, die klägerin wegen unterstellung anzuzeigen. hätte das einen sinn oder würde meine bekannte damit nichts erreichen?

Über eine antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen grüßen
Tev

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Sie sollte dem Anwalt antworten, dass sie das Sparbuch nicht hat.

Hat Deine Bekannte eine Anzeige bekommen oder nur ein Schreiben vom Anwalt? Nur im ersteren Fall liegt eine Straftat vor, nämlich 'Falsche Verdächtigung'.

Wenn die Beschuldigungen nur im privaten Bereich erfolgt sind, dann ist das nicht strafbar. Auch die Einschaltung eines Anwaltes gilt noch als privat. In dem Fall würde Deine Bekannte nichts erreichen, ggfls. sich sogar selbst auf dünnes Eis begeben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tev
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo..danke erstmal für die schnelle antwort.
also den brief direkt hab ich noch nicht gesehen. sie ist auch im moment ziemlich aufgelöst und durcheinander (noch nie mit dem gesetz in konflikt geraten usw) und is sicher aber sicher, dass in dem brief steht, dass eine anzeige gegen sie gemacht wurde, damit sie das konto freigibt. Die beschuldigungen sind schon sehr oft im privaten bereich gefallen..telefonisch, da beide in verschiedenen städten wohnen und jetzt, wenn sie sich nicht täuscht, eben auch mit der anzeige. ich werd mir den brief morgen mal genauer durchlesen und mich dann wieder melden. vielen dank erstmal!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Beruhig deine Bekannte. Ein Schreiben vom Anwalt bedeutet nämlich noch gar nichts (der Effekt ist meistens nur, dass die andere Seite das Zähneklappern bekommt).
Die Schwester müßte zur Polizei und eine Anzeige wegen Erbunterschlagung machen. Dann würde sie Post bekommen vom Staatsanwalt, der um Stellungsnahme bittet.
Warum sich nicht an die Bank gewendet wird, ist mir schleierhaft. Die Bank müßte ja genau sagen können, auf welchen Namen das Konto am Sterbetag der Mutter lautete. Eine Umschreibung danach ist auch dokumentiert. Wenn Auszahlungen stattfanden, ist auch dieses dokumentiert.
Wenn deine Bekannte überhaupt an den Anwalt schreibt, würde ich diesem mitteilen, er möge sich doch bitte an die xy-Bank wenden, die über das Vermögen am Todestag Auskunft geben kann - ihr selber ist dieses nicht möglich.

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