Sparkasse verweigert Kontozugriff

27. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)
Sparkasse verweigert Kontozugriff

Hallo,

Ehepaar A und B.

A - Frau erleidet Schlaganfall und wird von Ehemann B gepflegt.

Tochter C erhält Kontovollmacht.

B verstirbt vor 2 Jahren.

Vor 2 Wochen nun verstirbt A.

Sparkasse lässt C nicht Geld abheben.

Wird ein Erbschein benötigt ?

MfG
Jona

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8242 Beiträge, 4559x hilfreich)

Wird ein Erbschein benötigt ?
Wenn die Sparkasse dies verlangt und keine über den Tod hinaus gültige Vollmacht vorhanden ist, ja.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Oh ok. Vielen Dank. :-)

Dann fehlt das.

Aber hätte die Sparkasse da nicht auch drüber beraten können oder muss man das extra fordern ?
Seit 9 Jahren ist C in der Kontovollmacht, u.a. weil B dann auch an Demenz litt.

Nun entstehen ja sicherlich auch wieder Kosten für den Erbschein.

MfG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)


Hallo Jona84,

eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht erlischt in der Regel nicht durch seinen Tod. Dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Im Allgemeinen ist unter anderem somit der genaue Inhalt der jeweiligen Vollmacht relevant (Kontovollmacht für den Erben über den Tod hinaus), das jeweilige Kontomodell und ebenso die Form der Vollmacht (z.B. notarielle Beurkundung).

-- Editiert JuR am 27.10.2012 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo JuR,

Person C ist nur mit dem Vater zur Sparkasse gegangen um Vollmacht zu erhalten weil Rechnungen bezahlt werden mussten und dies B nicht mehr konnte.

Und da steht halt der Satz über den Tod hinaus nicht drin. Und da sagt nun die Sparkasse das es kein Geld ohne Erbschein gäbe, also sozusagen haben die das ich will nicht sagen extra so gemacht aber anscheinend nicht richtig beraten.

MfG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Was hat das mit Beratung zu tun? Man muss seine Wünsche entsprechend formulieren - dann klappt es. Man hält sich aus gutem Grund in diesen Dingen zurück, insbesondere wenn die beiden Parteien beim Berater sitzen.
Kosten für Beerdigung etc. werden aber aus dem Konto bei Nachweis gezahlt - auch ohne Vollmacht!

-- Editiert Seufz am 27.10.2012 18:11

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Ja schon, aber nicht jeder kennt sich damit aus. Somit kann es auch nicht mein Wunsch sein, erst recht wenn man viele Dinge im Kopf hat wenn die Mutter einen Schlaganfall erleidet und seitdem bettlägerig ist und nicht mehr lesen, schreiben oder sprechen kann. Da hat man erstmal anderes im Kopf würde ich sagen, aber Rechnungen mussten bezahlt werden und da finde ich schon das es an Beratung gemangelt hat. Erst recht wenn man über 50 Jahre dort Kunde ist.

Ich persönlich wüsste sowas auch nicht, aber jetzt.

-----------------
""

-- Editiert Jona84 am 27.10.2012 18:23

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Rechnungen, die auf den Namen des Verstorbenen lauten und Beerdigungskosten werden dennoch aus dem Nachlaß bezahlt. Die Banken wollen nur keinen vermeidbaren Ärger nach dem Todesfall. Daher richten die so eine Vollmacht ungerne ein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8242 Beiträge, 4559x hilfreich)

Im "Normalfall" wird der Erbschein nicht nur für die Bank, sondern auch für Versicherungen etc. benötigt.

Wenn keine umfassende, über die Tod hinaus gehende Vollmacht (z.b. notariell) vorhanden ist, benötigt man eben einen entsprechenden Erbnachweis. Das kann man vermeiden, wenn man sich rechtzeitig darüber Gedanken macht.

Das hat auch nichts mit der "Beratung" der Bank zu tun.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.456 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.676 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen